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Anfrage zum ArbZG

B
BROCC-O
Aug 2017 bearbeitet

Hallo lieber BR´ler,

meine Frage, wird Betriebsratsarbeit als Arbeitszeit gem. ArbZG angesehen und müssen die Ruhezeiten eingehalten werden. Ist es möglich, mehr als 10 Stunden (Kombination aus BR Arbeit und regulärer Arbeit) zu leisten ohne gegen das ArbZG zu verstoßen? Sind Ausnahmen bei der Einhaltung der Ruhezeit bei BR Arbeit im Schichtbetrieb möglich?

Vielen Dank für Eure Antworten Andreas

4.13905

Community-Antworten (5)

D
DonJohnson

09.03.2009 um 17:03 Uhr

BR Arbeit ist keine Arbeit im Sinne des ArbZG. Außerdem soll sie ja während der Vertraglichen Arbeitszeit geschehen. Daran sollte man sich auch halten. Wie sieht es denn aus wenn der BR so das ArbZG umgeht und bei Kollegen darauf achtet, das dieses eingehalten wird? Die Außenwirkung ist nicht außer acht zu lassen.

P
Peanuts

09.03.2009 um 17:38 Uhr

" wird Betriebsratsarbeit als Arbeitszeit gem. ArbZG angesehen" Nein

" und müssen die Ruhezeiten eingehalten werden." Da das ArbZG für BR-Arbeit nicht greift > nein

"Ist es möglich, mehr als 10 Stunden (Kombination aus BR Arbeit und regulärer Arbeit) zu leisten ohne gegen das ArbZG zu verstoßen?" Da das ArbZG für BR-Arbeit nicht greift > ja

"Sind Ausnahmen bei der Einhaltung der Ruhezeit bei BR Arbeit im Schichtbetrieb möglich?" Da das ArbZG für BR-Arbeit nicht greift > ja

Aber ... : http://www.felser.de/juracity.de/db_arbeitsrecht/downloads/BAG%20Nachtschicht%20Arbeitsbefreiung%20Betriebsrat.pdf

DAH
Der alte Heini

09.03.2009 um 22:29 Uhr

Don Johnson peanuts Wenn ich die Beiträge um einen wichtigen Punkt ergänzen dürfte: Nur Betriebsratstätigkeit AUSSERHALB der persönlichen Arbeitszeit
ist KEINE Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Die Betriebsratsarbeit innerhalb der persönlichen Arbeitszeit ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetz.

D
DonJohnson

09.03.2009 um 22:33 Uhr

@Der alte Heini Nunja, was Ehrenamt bedeutet, wissen denke ich hier alle - ansonsten auch wenn nciht so ausführlich, schrieb ich das was du meintest, gell?

Gruß DJ

M
mic34

10.03.2009 um 10:13 Uhr

@all,

das würde ich so aber nicht stehen lassen. Ich kann mich als auch BR auf das ArbZG berufen, denn ich bin ja schließlich auch AN! Wenn z.B. ein BR im Schichtdienst tätig ist so kann er durchaus früher (bei voller Bezahlung) seinen Nachtdienst beenden wenn am nächsten Morgen eine BR Sitzung stattfindet, damit er ausgeschlafen teilnehmen kann.

Also ich kann als BR das ArbZG in gewisser Weise ausdehnen, bin aber (und das sollte auch dem AG klar sein) grundsätzlich auch daran gebunden.

Gruß Mic34

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