Hallo lieber BR´ler,

meine Frage, wird Betriebsratsarbeit als Arbeitszeit gem. ArbZG angesehen und müssen die Ruhezeiten eingehalten werden.
Ist es möglich, mehr als 10 Stunden (Kombination aus BR Arbeit und regulärer Arbeit) zu leisten ohne gegen das ArbZG zu verstoßen?
Sind Ausnahmen bei der Einhaltung der Ruhezeit bei BR Arbeit im Schichtbetrieb möglich?

Vielen Dank für Eure Antworten
Andreas