Von Wechselschicht in die Tagschicht versetzen
Hallo zusammen,
Mein Arbeitgeber möchte mich von der Wechselschicht in die Tagschicht bestellen. Er meinte, dass dies Betrieblich notwendig ist um als Vorgesetzter für beide Schichten ansprechbar zu sein.
Frage: kann er das per Direktion? kann ich mich dagegen wehren?
Danke für eure Unterstützungen
Community-Antworten (7)
18.03.2020 um 12:44 Uhr
Google mal § 106 Gewerbeordnung.
18.03.2020 um 13:01 Uhr
Muss man den Sinn verstehen?
18.03.2020 um 14:41 Uhr
"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 611a Arbeitsvertrag (1) Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an."
18.03.2020 um 15:34 Uhr
celestro Muss man den Sinn verstehen? Muss man nicht, aber könnte man. Vermutugsmodus an: Wechselschicht ist finanziell attraktiver Vermutungsmodus aus. lylemi Klinik oder ähnlicher Betrieb? Gilt ein Tarifvertrag? Gibt es einen Betriebsrat?
18.03.2020 um 15:40 Uhr
Muss man den Sinn verstehen?-> ist doch nicht so schwer: "Er meinte, dass dies Betrieblich notwendig ist um als Vorgesetzter für beide Schichten ansprechbar zu sein." ->Macht also Sinn. (ist bei uns auch so) "kann er das per Direktion?"-> ja, mit dem nächsten mitzubestimmenden Dienstplan, es sei denn, individuelle oder Regelungen in einer BV sagen etwas anderes. "kann ich mich dagegen wehren?"-> eher nicht. siehe Kratzbürste.
18.03.2020 um 18:57 Uhr
"ist doch nicht so schwer: "Er meinte, dass dies Betrieblich notwendig ist um als Vorgesetzter für beide Schichten ansprechbar zu sein." ->Macht also Sinn. (ist bei uns auch so)"
Es gibt doch normalerweise eine Schichtübergabe. Also wieso sollte der MA hier NICHT für beide Schichten ansprechbar sein? Ist doch Unfug.
19.03.2020 um 11:33 Uhr
Es gibt doch normalerweise eine Schichtübergabe. Na ja, die dauert von 15 - 45 Min. (jedenfalls bei uns) Der AG selber möchte in der Regel auch eine Anprechbarkeit seiner Führungskräfte in der sog. "Kernarbeitszeit". Bei uns bedeutet das eben Arbeitszeit von 08:00 - 16:00 Uhr, möglichst keine Nacht- und Wochenenddienste, damit eine dauerhafte Anwesenheit in der Woche gewährleistet ist. Das hat manchmal zur Folge, dass durch den Verlust der Zuschläge der Mehrverdienst als Führungskraft "aufgefressen" wird, was, trotz besserer Arbeitszeiteiten, nicht immer gut ankommt.
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