Beschlussfassung möglich, wenn Anhörung nicht auf Tagesordnung?
Hallo. Am vergangenen Donnerstag hatten wir BR-Sitzung. Währenddessen kam unser Personalleiter mit zwei Einstellungs-Anhörungen herein. Dürfen wir zu diesen in der Sitzung bereits Beschlüsse fassen? Oder bedarf es einer neuen Sitzung bzw. Tagesordnung? Bei uns wird das alles nicht so eng gesehen mit der Beschluss-Fasserei... (hm)
Community-Antworten (4)
09.03.2009 um 14:24 Uhr
Wenn ordnungsgemäss geladen wurde und die Mitglider einstimmig einer Erweiterung der Tagesordnung zugestimmt haben (§33 BetrVG), ist es möglich.
09.03.2009 um 14:25 Uhr
Wenn alle BR anwesend sind und der Änderung der Tagesordnung einstimmig zustimmen kann die Tagesordnung geändert und der neue Punkt aufgenommen werden.
09.03.2009 um 14:31 Uhr
@see-see Aus dem BetrVG § 29 Abs. 2 Kommentar: Eine ordnungsgemäße Einladung aller BR Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnungspunkte ist Voraussetzung für eine rechtswirksame Beschlussfassung. Tagesordnungspunkte, die nicht voher mitgeteilt wurden, sollen nach Auffassung des BAG nur behandelt werden können, wenn alle BR Mitglieder anwesend sind und sich mit der Behandlung einverstanden erklärt haben. Es reicht dabei aus, dass kein Mitglied der Ergänzung widersprochen hat. Im übrigen ist es natürlich nicht okay, dass mit der Beschlussfassung so locker umgegangen wird. Sollte wirklich mal was sein, ist alles vor´n A........ ;-)
09.03.2009 um 15:00 Uhr
Eine Änderung der Tagesordnung kann nur zu Anfang der Sitzung erfolgen. Genau aus diesem Grund stellt der Sitzungsleiter ja zu Beginn die Frage ob es Änderungs - oder Ergänzungswünsche gibt.
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