W.A.F. LogoSeminare

Alleingang

L
Luca
Dez 2018 bearbeitet

In unserm Unternehmen gibt es 5 Standorte.An jedem dieser Standorte hat ein BR -Mitglied seinen Arbeitsplatz. Nun macht einer unserer Kollegen seit einiger Zeit Stress, obwohl die GL an unserem Haupsitz ein BR Büro eingerichtet hat,(mit allem was dazu gehört), will dieser Kollege für "seinen Standort" einen Aktenschrank.Muss Die GL dies bewilligen? Dieser Kollege neigt sowieso zu Alleingängen,z. B. breitet ohne Absprache mit den andern BR mitglieder Wahlen vor,sind aber erst 2010. Auch der Vorsitzende wird nicht informiert. Hat hier jemand einen Tipp für uns?

3.98802

Community-Antworten (2)

M
Matze24

09.03.2009 um 14:39 Uhr

@Luca, Tipp 1: SCHULUNG!! Hier fehlt's an grundlegenden Kenntnissen. Wie ist es möglich, dass einzelne Betriebsratsmitglieder Schränke oder Räume bestellen können? Der 'Betriebsrat' ist die Gesamtheit aller Betriebsratsmitglieder (Mehrheitsbeschluss) und der Vorsitzende lediglich dessen Sprecher/Repräsentant. Alleingänge einzelner Mitglieder sieht das BetrVG nicht vor! In diesem Zustand bleibt ihr 'Spielball' des Arbeitgebers.

Mit kollegialen Grüßen

N
NsFr

09.03.2009 um 16:42 Uhr

Der Kollege ist im Recht wenn es sich bei dem Standort um einen Betrieb im Sinne des BetrVG handelt. Dann kann er dort auch die Wahlen für einen eigenen Betriebsrat einleiten.

Ihre Antwort