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Monatsgespräch

A
Aliosman
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammmen,

wir haben seit drei Monaten einen neuen Geschäftsführer. Wir haben in der Vergangenheit nach den abgehaltenen Monatsgesprächen immer ein Protokoll aus der gemeinsamen Sitzung verfasst und beide Seiten (BR & GF) unterschrieben. Jetzt haben wir das Problem, dass der neue GF das Protokoll nicht unterschreiben will. Was können wir als Betriebsrat unternehmen, dass der GF das Protokoll mit unterschreibt.

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Community-Antworten (2)

B
blondman

09.03.2009 um 14:18 Uhr

Nach § 34 BetrVG bekommt er nur eine Abschrift , die nur vom BRV und einem weiteren Mitglied zu Unterschreiben sind.. Einwende muss er unverzüglich schriflich einreichen. Also habt ihr keine Handhabe, und auch keinen Grund, auf für seine Unterschrift.

P
pit47

09.03.2009 um 16:06 Uhr

Hallo Aliosman, nach der Kommentierung von Fitting zum § 34 BetrVG (Rn 6) kann bei Beratungen des BR außerhalb der Sitzungen die Geschäftsordnung die Fertigung einer Niederschrift vorschreiben. Wenn dieses nicht in der Geschäftsordnung vereinbart worden ist, braucht der BR auch beim Monatsgespräch keine Niederschrift anfertigen. Das Monatsgespräch kann nach § 74 BetrVG mit einer BR-Sitzung verbunden werden, muss aber nicht.

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