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Weitergeben von Informationen aus einem Monatsgespräch

K
KBlitz
Nov 2016 bearbeitet

Ein Betriebsratsmitglied ist nach einem Monatsgespräch indem der Betriebsratsvorsitzende eine Äußerung zum Bereich des Vorgesetzten getätigt hat, zum betreffenden Vorgesetzten gegangen und hat ihm mitgeteilt, dass der Betriebsratsvorsitzende dieses und jenes im Monatsgespräch gesagt hat.

Was können wir tun?

3.56406

Community-Antworten (6)

G
gironimo

15.12.2011 um 16:24 Uhr

Das finde ich jedenfalls unsäglich.

Aber jetzt kommt wieder die Diskussion mit der nicht oder doch bestehenden Geheimhaltung. Diese Frage stellt sich aus meiner Sicht aber nicht.

Vertraulichkeit ist etwas, worauf man sich verlassen können muss. Ich würde diesen Punkt bei der nächsten BR-Sitzung zur Sprache bringen.

Allerdings gebe ich auch zu bedenken, dass im Monatsgepräch mit dem AG dieser mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls den Vorgesetzten informiert hätte.

K
Kölner

15.12.2011 um 16:57 Uhr

@gironimo Ich neige ja dazu den Fragesteller erst einmal zu fragen, was denn passiert ist durch diese infoweitergabe...

U
Ulrik

16.12.2011 um 09:10 Uhr

@Kölner Ich würde sogar noch einen Schritt vorher fragen: Hat den der BR, bevor er mit dem AG gesprochen hat, mit dem Betroffenen Vorgesetzten selbst kein Gespräch geführt? Nicht mal unter vier Augen bei nem Kaffee?

R
rkoch

16.12.2011 um 10:39 Uhr

In diesem Sinne: Was ist schlimm daran, dass das BRM den Vorgesetzten informiert hat? Da die Geschäftsführung diese Aussage des BRV wohl aufgenommen hat muss der Vorgesetzte eh damit rechnen das er diese von seinem Chef präsentiert bekommt... Da ist es ja schon fast besser das man den Vorgesetzten auch von Seiten des BR informiert....

Falsch ist eigentlich nur, dass der BR nicht selbst aktiv geworden ist...., wenn es auch nicht die feine englische Art ist das ein BRM ohne Absprache mit seinen BR-Kollegen vorprescht....

U
Ulrik

16.12.2011 um 11:21 Uhr

@rkoch Naja, bei dem Vorpreschen ist das so eine Sache, die ich etwas anders sehe.

Der BRV hat im Gespräch mit der GF Sachverhalte über diesen AN gesagt. Diese Inhalte hat doch der BR (hoffetnlich) zuvor besprochen. Damit war die Aussage/Meinung des BR insgesamt, welche in die Aussenwirkung tritt, vorab beschlossen. Der BRV vertritt die Beschlüsse des BR ggüber der GF, aber mit den einzelnen MA kann doch jedes BRM sprechen, so lange dann auch hier die Haltung des BR kommuniziert wird.

Wie gesagt, sehr schade, daß der BR nicht zuvor mit dem Kollegen gesprochen hat (oder doch?)

R
rkoch

16.12.2011 um 12:38 Uhr

@Ulrik

Natürlich könnte man annehmen das der BRV nur Äußerungen tätigt die vorher abgestimmt waren - aber von der Wortwahl von KBlitz her würde ich eher annehmen das hier der BRV eigenmächtig gehandelt hat, denn von "BR" ist hier gar nicht die Rede....

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