Erstellt am 08.03.2009 um 11:10 Uhr von Bärbel1
@Rheinländer
Wer ist zurückgetreten? Der Vorsitzende des BR? Wenn ja, dann muss eine neuer Vorsitzende des BR von den BRM gewählt werden. Der Stellvertreter vertritt bei Abwesenheit/ Verhinderung des BRV.
Weiter, das Recht jemanden anzuschreien hat keiner!!!
Ist der gesamte BR zurückgetreten, so hat dieser einen Wahlvorstand einzusetzen und Neuwahl somit einzuleiten. Bis zur Neuwahl führt er die Geschäfte als BR aber weiter.
Erstellt am 08.03.2009 um 11:33 Uhr von Rheinländer
Vielen Dank für die schnelle Antwort Bärbel1,
ja nur der Vorsitzende ist zurückgetreten und der Stellvertreter meint nun er hat das sagen.
Ich arbeite seit 13 Jahren in dieser Firma und noch keiner von den BR war in einem Seminar.
Erstellt am 08.03.2009 um 11:39 Uhr von waschbär
@Rheinländer,
ähß bist Du nicht im BR? Der Stelli hat das Amt in abwesenheit, der BR muss einen "Neuen" BRV wählen.
Der BRV oder sein Stelli haben KEIN Führungsfuntion im Üblichen Sinne, das er schreit, könnte es sein das er Probleme mit der Situation hat ????
Sei mal Kollege und helfe ihm,ggf ist er "überfordert" oder aber rat los bzw weis auch nicht weiter und regelt nach "eigenenermessen" . was nicht heisst das es Richtig ist .-(
Erstellt am 08.03.2009 um 11:46 Uhr von Bärbel1
@Rheinländer
schaue Dir den § 26 an. Dem Stellvertreter könnt / solltet ihr in einem ruhigen Gespräch klar mach, dass er nicht der "Chef/Boss" des BR ist sondern nur der Sprecher in Stellvertretung für deen BRV. Weiter, dass er von den BRM gewählt wurde und diese sofern sie der Meinung sind, dass es sein sollte (z.B. auch wenn er sich unklug verhält und schreit) man ihn auch wieder abwählen kann.
Ihr sollte ganz dringend auch auf Seminare- Grundschulunge BetrVG gehen.
Erstellt am 08.03.2009 um 12:24 Uhr von Rheinländer
Mit ihm kann man kein ruhiges Gespräch führen da er egal bei was sehr vorlaut ist und das die Firma ein Seminar bezahlt glaun ich auch nicht.
Erstellt am 08.03.2009 um 12:34 Uhr von carrie
@Rheinländer
Das kann sich die Firma nicht aussuchen, ob sie ein Seminar bezahlt oder nicht. Nach § 40 BetrVG haben sie die Kosten für Betriebsrats Arbeit zu zahlen und einen Schulungsanspruch haben sie nach § 37 Abs. 6 BetrVG, da führt kein Weg dran vorbei. Wenn Betriebsrats Arbeit ein Wunschkonzert wäre, würde es in viele Unternehmen ziemlich still sein.
Erstellt am 08.03.2009 um 13:14 Uhr von waschbär
@Rheinländer,
was du glaubst ist völlig Bannane! es Zählt der Beschluss welcher natürlich Fachlich/Sachlich Korekt zu sein hat, Ablehnen kann dann der Ag innerhalb einer Frist immer noch, wenn er es dann auch macht.
Was dein Spezi angeht, WARUM Wählt ihr in nicht ab???? Oder hast nur du das Problem?
Erstellt am 08.03.2009 um 13:17 Uhr von Bärbel1
@Rheinländer
Ihr müsst nur entsprechende beschlüsse über den Besuch von Seminaren fassen, hier helfen/ beraten auch gerne die Seminarveranstallter wie z.B. WAF.
Bezgl. des Gespräches noch diesen Hinweis. Man kann dieses auch erzwingen. Einfach einen ensprechenden TOP auf die nächste Sitzung aufnehmen lassen.
Z.B. Aussprache über den Umgang hier im BR.
§ 29 Einberufung der Sitzungen
Abs. 3
Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Der 2. HAlbsatz hier ist das Entscheidende. Wenn also 1/4 von den BRM es wollen muss der entsprechende TOP aufgenommen werden. Auch wenn es nicht anders geht, Abwahl des Stellv. BRV und Neuwahl des stellv. BRV
Wenn nur so mit ihm umzugehen ist.
Erstellt am 08.03.2009 um 13:26 Uhr von Kyocera
Bärbel1
so wie sie die fragen von Waschbär wegen der Kosten, beantwortet haben oder besser nicht Beantwortet haben?
Danke.Ich glaube ich bin falsch.
Erstellt am 08.03.2009 um 13:32 Uhr von nicoline
@Rheinländer
wie groß ist der BR und bist Du Mitglied des Betriebsrates?
Erstellt am 08.03.2009 um 13:39 Uhr von Rheinländer
nein waschbär nicht nur ich habe probleme mit ihm,viele wollen ihn nicht haben aber keiner hat den Mut mal was zu sagen weil wir auch meinen das der ehemalige BRV und Stelli nicht für seine Leute spricht, im Gegenteil.Wo gibt es noch sowas wenn Versammlung unter den BR und Chefs und der BR sitzt nur da und nickt.Die denken nur an die Kohle wo sie mehr haben und sichern sich ihren Arbeitsplatz und wir normale Arbeiter müssen noch Angst um unseren Arbeitsplatz haben wenn wir was unternehmen würden,die würden noch sagen so Leute können wir nicht brauchen die sich wehren.
Das ist nun mal Fakt.
Erstellt am 08.03.2009 um 13:48 Uhr von Rheinländer
Der BR hat 5 Mitglieder,ich bin kein Mitglied und wegen den Kosten zurück zu kommen,wir bekommen nicht mal mehr Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld,Sonderurlaub ist nun auch gestrichen.
Erstellt am 08.03.2009 um 15:29 Uhr von nicoline
@Rheinländer
*hat nun der Stellverteter automatisch das sagen*
der Stellvertreter übernimmt die Funktion des Betriebsratsvorsitzenden (BRV) wenn dieser verhindert ist. In Eurem Falle so lange, bis ein neuer BRV gewählt wurde. Auch der Stellvertreter kann sich für die Wahl zum BRV zur Verfügung stellen.
Kein BRV hat das Sagen! Er ist Erster unter Gleichen und hat bestimmte Funktionen, die "normale" Betriebsratsmitglieder (BRM) nicht haben. Er ist nicht befugt, alleine Beschlüsse zu fassen oder seine persönliche Meinung als Beschluß zu deklarieren, er hat einzig die ___Beschlüsse des Gremiums___ nach außen zu vertreten. Wenn aber der gesamte Betriebsrat (BR) noch keine Schulung hatte, wundert mich gar nichts, allerdings kann man dieses auch in den Kommentierungen zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nachlesen, aber vielleicht gibt es ja nicht mal das!
*Hat der Stellvertreter das Recht zu entscheiden wer wann arbeitet*
Nein, hat er nicht. Allerdings ist der BR gemäß §87 Abs.1 Nr. 2 und 3 in der Mitbestimmung und es ist möglich, dass das Gremium hier, nach Vorlage eines Antrages durch den AG, Beschlüsse gefaßt hat, die der BRV nach außen zu vertreten hat. Nachfolgend ein Link, wo Du das BetrVG findest:
http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__87.html
*Was können wir tun wenn es überhaupt nicht mit rechten Dingen zu geht*
Gem. § 43 Abs.1 BetrVG ist der BR verpflichtet, einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Auf Antrag von einem Viertel der wahlberechtigten Beschäftigten ist der BR __verpflichtet__ eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Bei 5 BRM habt ihr zwischen 51 und 100 wahlberechtigte Beschäftigte. Wenn Ihr alle so unzufrieden seid, dürfte es ja keine Schwierigkeit sein, die erforderliche Anzahl der Unterschriften zusammenzubekommen! Der Beratungsgegenstand könnte Arbeitszeiten, Kurzarbeit und das Benehmen des Stellv. BRV sein.
Gem.§ 23 Abs. 1 BetrVG können ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Unter nachfolgendem Link erhältst Du dazu mehr Informationen:
http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/6163.pdf
*und vor allem hat er das Recht die Arbeitnehmer anzuschreien?*
Nein, das hat er nicht. Gem. § 75 BetrVG haben Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden. Das könntet Ihr dem Betreffenden mal unter die Nase halten.
Haben bei Euch schon mal Betriebsversammlungen stattgefunden?
Erstellt am 08.03.2009 um 16:17 Uhr von DonJohnson
@all
Na, ist man mal ein paar tage nciht da....l tse tse tse
Wenn der BRV die Segel streicht, dann rückt ein Ersatzmitglied nach. Der Stelli ist cniht automatisch der BRV. Der muß in der Tat neu gewählt werden.
Na, wenn der BR nach Seminaren Betteln muß, dann ist dort ja wohl "Holland in Not"
@Kyocera
Wenn SIE (ich hasse sowas unter Kollegen was aber ein anderes Thema ist) der Meinung sind, an Bärbels Aussage wäre was falsch, dann erklären SIE es! Grundlagenseminare sind nciht vom AG zu bewilligen - nicht mal Spezialseminare! Bei letzteren kann der AG lediglich die Notwenigkeit per Arbeitsgericht bezweifeln!
So, nun DU
@all
Sind wir hier echt unterlaufen von AG freundlichen Gremien? Wenn ja, sollte ich mal wieder eine Thread hier rein setzen - was darf was kann was muß ein Gremium machen!
Echt - bin eben ein paar Tage weg und Sodom und Gomorra hier!!!!
DJ
Erstellt am 08.03.2009 um 16:31 Uhr von DonJohnson
@all
Nachtrag:
Cool, wenn nciht BRM fehlende Seminare bemängeln, ist das richtig gut - ganz ehrlich - bei uns bemängeln einige MA dass wir Seminare machen....
Erstellt am 08.03.2009 um 16:51 Uhr von Joachim_N
@Don.
wenn du auch immer nur solche als Seminar getarnte Erholungsurlaube machst :-) ist es ja kein Wunder wenn die Kollegen meckern lol
Erstellt am 08.03.2009 um 17:16 Uhr von kriegsrat
@ ditschey
du lebst noch ? wie erfreulich.....
Erstellt am 08.03.2009 um 17:34 Uhr von nicoline
DJ
Moooooooooooooooment mal!!!!!
*Wenn der BRV die Segel streicht, dann rückt ein Ersatzmitglied nach. Der Stelli ist nicht automatisch der BRV.*
*Grundlagenseminare sind nicht vom AG zu bewilligen - nicht mal Spezialseminare! Bei letzteren kann der AG lediglich die Notwenigkeit per Arbeitsgericht bezweifeln!*
Diese Sätze fehlten vielleicht noch, obwohl Rheinländer damit ja gar nicht wirklich was bewirken kann, wenn er es weiß, da er ja nicht BRM ist.
*Echt - bin eben ein paar Tage weg und Sodom und Gomorrha hier!!!!*
Ich hoffe, Du meinst die Zustände bei Rheinländer, denn *hier* ist das Sodom und Gomorrha nicht anders, als sonst auch, finde ich. ;-))
*Wenn ja, sollte ich mal wieder einen Thread hier rein setzen - was darf, was kann, was muß ein Gremium machen!*
Glaube, das würde Rheinländer auch nicht wirklich weiter helfen. Höchstens für die nächste Wahl vielleicht, wenn es denn dort noch eine geben sollte ;-((
Erstellt am 08.03.2009 um 17:50 Uhr von Rheinländer
Nicoline
Versammlungen finden seit wir Kurz arbeiten öfter statt aber nur unter Bertiebsratmitglieder und das meiste was dort besprochen wird bleibt streng Geheim.
Erstellt am 08.03.2009 um 18:05 Uhr von nicoline
@Rheinländer
*Versammlungen finden seit wir Kurz arbeiten öfter statt aber nur unter Bertiebsratmitglieder und das meiste was dort besprochen wird bleibt streng Geheim*
Nur noch mal zur Sicherheit nachgefragt, was ich schon vermutet habe: es hat bei Euch noch keine, nicht eine einzige Betriebsversammlung gegeben, auf welcher der BR einen Tätigkeitsbericht abgegeben hat und wo der AG wenigstens einmal im Jahr über das berichtet hat, wozu er verpflichtet ist zu berichten, nämlich:
Der Arbeitgeber oder sein Vertreter hat mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Betriebsversammlung über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs sowie über den betrieblichen Umweltschutz zu berichten, soweit dadurch nicht Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden.
Erstellt am 08.03.2009 um 18:25 Uhr von DonJohnson
@all
jepp ich bin geständig - nen Wochenende nciht hier und den Text nciht wirklich gelesen sondern nur überflogen! Jepp, hätte nciht passieren dürfen, andere Kollegen sind an dieser Problematik weitaus professiopneller ran gegangen!
@nicoline
Asche auf mein Haupt
@Joachim_N
Na hoffentlich bist du besser - ich weiß auch nciht welche Semis du betreibst und ob nciht vielleicht Deine Kollegen nciht das gleiche von dir denken, aber sei es drum - im Zweifel für dich!
@kriegsrat
Danke mein Enermy Mine ;-)
Erstellt am 08.03.2009 um 18:25 Uhr von Rheinländer
Ich bin seit 13 Jahren in dem Betrieb,war sehr selten Abwesend und vor 14 Tagen war die erste Versammlung die ganz Überraschend kam aber nur weil der BRV sein Rücktritt erklärt hat.
Erstellt am 08.03.2009 um 18:45 Uhr von nicoline
@Rheinländer
was ist auf dieser Versammlung passiert und wie ist die zustande gekommen? Gab es eine Einladung, Tagesordnung, hat der BR einen Tätigkeitsbericht abgegeben, war es also eine offizielle Betriebsversammlung?
Erstellt am 08.03.2009 um 21:24 Uhr von nicoline
@Rheinländer
Irgend etwas scheint spannend zu sein im Fernshen.;-)) Da ich multitaskingfähig bin, möchte ich trotzdem jetzt noch etwas zu Deinem Thema sagen:
die Beantwortung meiner letzten Frage ist nicht wirklich nötig und wichtig. Es stellt sich mir auch so dar, als ob bei Euch eine gesetzeskonforme Interessenvertretung nicht stattfindet. Im Gegensatz zu manch Anderen glaube ich durchaus, dass es BR gibt, die ihre Wähler nicht anständig vertreten. Wenn in den letzten 13 Jahren nicht eine Betriebsversammlung stattgefunden hat, könnte es durchaus sein, dass das Arbeitsgericht dieses als grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten ansieht. Wie man jetzt vogehen kann, habe ich Dir aufgezeigt. Wenn man das will, braucht man eine immense Portion Zivilcourage und Durchhaltevermögen, was in Zeiten von Kurzarbeit sicher überhaupt nicht einfach ist.
Wie genau das abläuft, nachdem man die erforderliche Anzahl von Unterschriften zusammen hat, und wer die Kosten eines solchen Verfahrens trägt, kann ich Dir nicht beantworten. Aber vielleicht weiß das ja ein anderer Forumsexperte.
Vielleicht hilft es ja schon, wenn Ihr eine Betriebsversammlung beantragt und auf dieser ankündigt, was Ihr zu tun gedenkt, wenn sich das Benehmen des gesamten BR nicht ändert. Manchmal muß man *I*d*i*o*t*e*n* einfach nur wachrütteln, um sie zum Funktionieren zu bringen.
Was ich Dir an Unterstützung geben kann, will ich gerne tun!
Erstellt am 08.03.2009 um 21:45 Uhr von Kölner
@nicoline
Erfahrungsgemäß sind bei 'Rheinländer' und seinem BR durchaus deckungsgleiche Inhalte vorhanden - alleine die Sichtweise ist unterschiedlich.
Erstellt am 08.03.2009 um 22:12 Uhr von nicoline
@Kölner
ich danke Dir für eines Deiner unvergleichlich kryptischen statements, welches mich erneut zu erheblichem Nachdenken in Bezug auf den Sinn dieses statements zwingt! Ziemlich sicher ist kriegsrat besser im Erkennen Deiner Kryptik als ich!
Erstellt am 08.03.2009 um 22:24 Uhr von kriegsrat
@ nicoline
das ist keine kryptik
sondern kölner hat nur wieder statt der blauen die roten pillen genommen..
aber auch das vergeht wieder...
Erstellt am 08.03.2009 um 22:49 Uhr von nicoline
kriegsrat
das macht es mir nicht leichter ;-(((((((((
Erstellt am 08.03.2009 um 23:01 Uhr von kriegsrat
den sinn zu finden ist wie rückwärts einparken
manche schaffen es nie, vielleicht ist aber auch die parklücke zu klein.......
Erstellt am 08.03.2009 um 23:10 Uhr von nicoline
kriegsrat
ich danke Dir, für diese Hoffnung gebende Nachricht ;-)) und jetzt werde ich schlafen gehen! Vielleicht kommt mir dann, wenn sich meine Gehirnzellen erholt haben, morgen in den Kopf, ob ich zu denen gehöre, die es nie schaffen, oder entdecke, dass die Parklücke wirklich zu klein ist und ich nicht zu blöd bin, zum rückwärts Einparken!