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Arbeitnehmer kommt nicht nach Deutschland zurück

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moldy75
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen, könnt Ihr mir eventuell weiter helfen? Es geht um ein Kollege der im Ausland fest sitzt und nicht nach Deutschland zurrück kommt ,wegen Sperrungen. gibst dazu irgendwas im Gesetzt wenn Urlaub und Plusstunden aufgebraucht ist? Wenn ja im welchem Gesetzt finde ich was dazu? Muss er dann mit kündigung rechnen auch wegen Lohnausfall usw? Ich hab leider nix im Netzt dazu gefunden. Danke

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Community-Antworten (10)

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DummerHund

16.03.2020 um 16:57 Uhr

Da es nicht in seiner Schuld liegt oder aber auch den Umstand nicht zu verschulden hat braucht er dafür weder Plusstunden noch Urlaub aufbrauchen.

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moldy75

16.03.2020 um 17:00 Uhr

Und wie sieht es mit Lohn aus? Bekommt er weiterhin Lohn?

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Kjarrigan

16.03.2020 um 17:26 Uhr

Zitat: Und wie sieht es mit Lohn aus? Bekommt er weiterhin Lohn?

Das wird von den Umständen abhängen und kann so von uns hier nicht beurteilt werden.

P
Pjöööng

16.03.2020 um 17:29 Uhr

Grundsätzlich gilt im Arbeitsrecht der Grundsatz: Keine Arbeit, kein Lohn!

Von daher besteht zuerst mal kein Anspruch auf Entlohnung.Ob ein Anspruch nach § 616 BGB besteht ist eher fraglich. Dazu müswste man wissen warum er konkret feststeckt.

Höchstwahrscheinlich hat er keinen Entlohnungsanspruch und die Verrechnung mit Plusstunden könnte eine interessante Alternative sein.

M
moldy75

16.03.2020 um 17:33 Uhr

Also wegen Carona steckt er fest weil Flüge gestrichen wurden und die Grenzen gesperrt sind.

K
Kjarrigan

16.03.2020 um 17:41 Uhr

Und warum soll der AG dafür verantwortlich sein?

P
Pjöööng

16.03.2020 um 17:43 Uhr

Flüge gestrichen: Arbeitnehmerrisiko

Grenzen geschlossen: Arbeitnehmerrisiko

P
Pjöööng

16.03.2020 um 17:44 Uhr

"Und warum soll der AG dafür verantwortlich sein?"

Es wurde doch gar nicht nach der Schuld bzw. Verantwortung gefragt!

M
moldy75

16.03.2020 um 19:42 Uhr

Eben habe nicht gesagt bzw geschrieben das der AG Schuld hat. Aber hätte ja sein können das es eventuell irgendwo im Gesetzt was steht.

S
seehas

16.03.2020 um 21:24 Uhr

Das Risiko für den Weg zur Arbeit trägt prinzipiell der Arbeitnehmer. Wenn er es nicht schafft zur Arbeit zu kommen, steht im kein Lohn zu, im Extremfall kann er sogar gekündigt werden. Ich empfehle hier das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Und natürlich muss er dafür Plusstunden aufbrauchen oder Urlaub nehmen, eventuell auch unbezahlten.

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