Erstellt am 07.03.2009 um 15:22 Uhr von kriegsrat
@ nietnagel
nichtäußerung gilt in diesem fall als ablehnung
Erstellt am 07.03.2009 um 16:56 Uhr von kriegsrat
@ neskia
irgendwie hab ich gar kein bedürfnis, gründe zu suchen, die gegen eine fristlose kündigung sprechen
wenn psychisch kranke in einem wohnheim so behandelt werden, gehört der mann weg.........
die beleidigungen gegen von ihm abhängige hilfsbedürftige personen sehe ich durchaus als möglichen "wichtigen grund"
siehe auch http://www.vnr.de:
Auch wenn eine grobe Beleidigung ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung ist, sollten Sie als Arbeitgeber vorsichtig sein. Denn der Arbeitsrichter wird im Kündigungsschutzprozess eine umfassende Aufklärung aller Umstände vornehmen, unter denen die vermeintliche Beleidigung gefallen ist. Hierzu gehören etwa ein betrieblicher oder branchenüblicher Umgangston, der Bildungsgrad und psychische Zustand des Arbeitnehmers, die Gesprächssituation, die Ernsthaftigkeit der beleidigenden Äußerung sowie Ort und Zeitpunkt des Geschehens. Auch der Grad der Ehrverletzung spielt eine wichtige Rolle.
Bei jeder denkbaren Beleidigung müssen Sie immer berücksichtigen, wer - gegenüber wem - was - wie - im Beisein von wem - unter welchen sonstigen Begleitumständen und mit welcher Vorgeschichte die Äußerung getätigt hat. Allerdings erhebt auch diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit: Die Arbeitsrichter weisen immer wieder darauf hin, dass sämtliche Einzelfallumstände berücksichtigt werden müssen.
Erstellt am 07.03.2009 um 17:07 Uhr von kriegsrat
tja, stimmt, hab ich auch überlesen......
schade für die heimbewohner....
Erstellt am 07.03.2009 um 18:17 Uhr von peanuts
Wurde die fristlose Kündigung bereits schriftlich oder nur mündlich ausgesprochen?
Aus wie vielen BRM besteht das Gremium?
Erstellt am 08.03.2009 um 13:17 Uhr von nietnagel
@ all
Ich muss jetzt etwas richtig stellen. ICh hab die Infos bisher nur telefonisch gehabt, da ich nicht zu Hause war und mcih ein BR Mitglied angerufen hatte, der die Unterlagen schon gelesen hatte. ICh bin jetzt nach Hause gekommen und hab sie eben erst gesichtet. Der BRV wurde noch nicht gekündigt. Und er wurde jetzt nicht das dritte Mal abgemahnt wegen den Medis, sondern erst 2 Mal. Das 3. Mal Falschrichten und die Beleidigungen führen zur Kündigung. Da sind gleich noch 3 Abmahnungen dabei, die aber eigentlich nichts zur Sache tun. Nur komiscch dass der BRV davon nichts gesagt hat.
@ kriegsrat
SIe haben es auf ihn abgesehen, da er immer wieder Fehler macht und diese sich eben in den genannten Fällen wiederspiegeln.
"wer - gegenüber wem - was - wie - im Beisein von wem - unter welchen sonstigen Begleitumständen und mit welcher Vorgeschichte die Äußerung getätigt hat."
eben ohne Zeugen beim KEgelabend - aber eine schriftliche Beschwerde der betroffenen liegt vor - glaubhaft. (Andererseits können mich manche Bewohner vielleicht auch nicht leiden und könnten behaupten ich hätte sie beleidigt. SO könnte man sichs einfach machen unliebsame Mitarbeiter loszuwerden.)
@neskia
Es sind 2 Kündigungsgründe genannt. Eben das mit den Medikamenten (es war jetzt das 3. Mal) und das mit den Beleidigungen
"Zwischen beiden Tatsachen besteht kein direkter Zusammenhang. " Was hat dies zu bedeuten?
Muss es eigentlich eine fristlose Kündigung sein? Mit einem Maulkorb könnte man den MA ja noch weiter beschäftigen, bis die Kündigungsfrist ausgelaufen ist - oder sehe ich das falsch?
@Peanuts: Es ist ein 3er Gremium
Erstellt am 08.03.2009 um 20:13 Uhr von peanuts
"Muss es eigentlich eine fristlose Kündigung sein? "
Ja! Bis auf wenige Ausnahmen, auf die ich aber nicht eingehen werde, kann einem BRM nur aus wichtigem Grund gem. § 626 BGB = fristlos gekündigt werden.
Wichtig:
1. Für die Sitzung bzw. den Tagesordnungspunkt "Anhörung gem. § 103 BetrVG: Kündigung BRV" muss ein Ersatzmitglied geladen werden. Der BRV darf nur angehört werden, darf aber weder an der Beratung noch Beschlussfassung teilnehmen.
2. Tut mir leid, aber das geschilderte Fehlverhalten ist speziell in einem solchen Bereich nicht tragbar. Und wenn bereits mehrfach Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten abgemahnt wurden, würde jeder "normale" Arbeitnehmer ohne "Wenn & Aber" gekündigt werden.
Das Gremium sollte es sich sehr gut überlegen, ob dieser Kündigung nicht zugestimmt werden müsste. "Nur" weil es sich um ein BRM handelt, darf die Zustimmung zu einer berechtigten Kündigung nicht verweigert werden.
Ein Klavier hat nicht nur weiße, sondern auch schwarze Tasten und ein BR sollte die komplette Klaviatur spielen können...
Erstellt am 08.03.2009 um 22:59 Uhr von nicoline
peanuts
*Das Gremium sollte es sich sehr gut überlegen, ob dieser Kündigung nicht zugestimmt werden müsste. "Nur" weil es sich um ein BRM handelt, darf die Zustimmung zu einer berechtigten Kündigung nicht verweigert werden.*
Da stimme ich Dir 100% zu!
Erstellt am 10.03.2009 um 00:40 Uhr von nietnagel
so jetzt hatten wir die außerordentliche Sitzung zu dem Thema.
Der Gewerkschaftssekretär hatte auch noch Zeit gefunden. Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts stellten wir fest, dass die Abmahnungen so vor Gericht nicht standhalten würden. Beispielsweise hat jeder Mitarbeiter zugriff auf den Medikamentenschrank und somit könnte jeder Mitarbeiter versuchen einem Anderen was anzuhängen oder eben nur nach gutdünken darin rumpfuschen (letzteres ist auch schon mal geschehen)
Nach der Anhörung des BRV hat sich ergeben dass er die vorgeworfenen Beleidigungen so nicht ausgesprochen hat. Also AUssage gegen Aussage.
Anschließend hatte ich auch noch ein Gespräch mit einem der beleidigten Bewohner, der anscheinend als Norman Bates betitelt wurde. Dieser sagte dann, dass er sich den Film in der Videothek ausgeliehen hatte und dann mit dem BRV darüber geredet habe. Dieser hätte dann gesagt, dass der Bewohner auch wie Norman Bates nur mit seiner Mutter telefonieren würde. Dies hätte ihn dann nicht mehr in RUhe gelassen und so wollte er seinem Unmut Kund tun.
Der als fauler Sack betitelte wusste gar nichts mehr davon. - Na toll! Ich zerbrech mir das Wochenende den Kopf um den Mist.
Übrigens hätte ich nicht nur weil er BR ist nicht zugestimmt. Jetzt sollen sich die Rechtsgelehrten um den Fall kümmern. Ich oder wir als Gremium wollten keine Richter spielen.
Bin jetzt gespannt wie es weiter geht