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Elternzeit - Kann für diesen Zeitraum jemand als Vetretung eingestellt werden?

M
malawitorsten
Jan 2018 bearbeitet

Moin Moin Ein Kollege möchte gerne von Mai bis Ende September in Elternzeit gehen. Wir sind ein Saisonbetrieb und haben in diesem Zeitraum naturgemäß am meisten zutun und es gibt auch eine Urlaubseinschränkung. Frage 1: Kann die GL dem Kollegen das untersagen, bzw einen anderen Termin vorschlagen? Frage 2: Kann für diesen Zeitraum jemand als Vetretung eingestellt werden, wenn ja, muß er zu den gleichen Konditionen bezahlt werden? Danke für die Hilfe

6.00601

Community-Antworten (1)

N
nicoline

07.03.2009 um 17:25 Uhr

@malawitorsten schau mal hier rein

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=4766.html

Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers.

Kann für diesen Zeitraum jemand als Vetretung eingestellt werden => kann ja, muß nicht

muß er zu den gleichen Konditionen bezahlt werden => kann ja, muß nicht

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