Elternzeit - Kann für diesen Zeitraum jemand als Vetretung eingestellt werden?
Moin Moin Ein Kollege möchte gerne von Mai bis Ende September in Elternzeit gehen. Wir sind ein Saisonbetrieb und haben in diesem Zeitraum naturgemäß am meisten zutun und es gibt auch eine Urlaubseinschränkung. Frage 1: Kann die GL dem Kollegen das untersagen, bzw einen anderen Termin vorschlagen? Frage 2: Kann für diesen Zeitraum jemand als Vetretung eingestellt werden, wenn ja, muß er zu den gleichen Konditionen bezahlt werden? Danke für die Hilfe
Community-Antworten (1)
07.03.2009 um 17:25 Uhr
@malawitorsten schau mal hier rein
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=4766.html
Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers.
Kann für diesen Zeitraum jemand als Vetretung eingestellt werden => kann ja, muß nicht
muß er zu den gleichen Konditionen bezahlt werden => kann ja, muß nicht
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