Kinderbetreuung schwerbehindertes Kind
Hallo, wie seht es eigentlich aus wenn ich ein schwerbehindertes Kind (100%, aber schon 15 Jahre alt) aufgrund der aktuellen Schulschließungen betreuen muss. Gelten dann die gleichen Regeln wie bei nicht schwerbehinderten Kindern, oder gibt es dafür Sonderregelungen? Danke für eure Hilfe
Community-Antworten (6)
16.03.2020 um 10:47 Uhr
Diese Frage stellt man genau WARUM in einem BR-Forum?
16.03.2020 um 10:56 Uhr
Weil der BR dies gefragt wurde.
16.03.2020 um 11:03 Uhr
Woher soll der BR das wissen? Woher soll jemand im BR Forum das wissen?
16.03.2020 um 11:12 Uhr
Frag beim Integrationamt nach. Die sind für sowas Ansprechpartner
16.03.2020 um 12:03 Uhr
Als BRM würde ich mich mit dieser Frage nicht an irgendein Forum wenden, sondern an den Arbeitgeber. Miteinander reden hilft!
16.03.2020 um 13:59 Uhr
Es gelten die gleichen Regelungen wie bei nicht behinderten Kindern. Es gibt nur Unterstützung (auch nicht vom Integrationsamt), wenn die Eltern unter diesem Punkt fallen: https://www.radiolippe.de/fileadmin/upload/nachrichten/2020/ll_kritische_infrastruktur_20_02_15_003.pdf
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