Betriebsvereinbarung NEUE Telefonanalge - Was ist unbedingt zu beachten?
Betriebsvereinbarung NEUE Telefonanalge
Was ist bei einer neuen BV für Telefonanalge unbedingt zu beachten.(Datenschutz, Übersicht Rufnummer usw.)
Community-Antworten (1)
06.03.2009 um 15:03 Uhr
@Pretty Woman
Also bei uns sieht die Regelung folgendermaßen aus, sie ist seinerzeit auch mit einem Anwalt abgestimmt worden:
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Das Mithören der Gespräche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nicht gestattet.
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Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird regelmäßig – mindestens im Quartalsrhythmus – ein Ausdruck eines Journals mit allen dienstlichen Telefonaten ausgehändigt, das von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überprüft wird.
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Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind private Telefonate in angemessenem Rahmen gestattet. Hierzu ist eine Kennziffer vorzuwählen, um die Gebühren zu registrieren.
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Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird regelmäßig – mindestens im Quartalsrhythmus – ein Journal mit allen privaten Telefonaten ausgehändigt. Der aufgelaufene Betrag wird an der Kasse bar eingezahlt.
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Die Geschäftsleitung erhält eine monatliche Gesamtabrechnung des Telefonanbieters.
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Sollte ein ungewöhnlicher Anstieg der Gesamtabrechnung des Telefonanbieters die Geschäftsleitung zu einer Überprüfung der Einzelabrechnungen veranlassen, wird der Betriebsrat unverzüglich informiert und eine etwaige Prüfung einvernehmlich gemeinsam mit dem Betriebsrat durchgeführt.
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Informationen, die ohne Einhaltung vorstehender Regeln gewonnen werden, dürfen nicht zur Begründung arbeits-, disziplinar- oder strafrechtlicher Konsequenzen herangezogen werden.
Gruß CeDe
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