Betriebsrat noch funktionstüchtig - Gilt das Beschäftigungsverbot (für die Pflege) genau so, als ob die BR-Vorsitzende krank ist und damit nur "Zwei" BRM noch im Unternehmen arbeiten?
Sehr geehrte Damen und Herren, bei einem bekannten Betriebsrat existieren noch 3 Mitglieder. Es gibt keine Ersatzmitglieder! Der Betriebsrat ist in einer Altenpflegeeinrichtung. Die Vorsitzende des BR hat ein Beschäftigungsverbot für die Pflege eingereicht (ist selbst als Krankenschwester/ Pflegefachkraft angestellt). Sie möchte einen Schonplatz außerhalb pflegerischer Arbeiten, den das Unternehmen nicht garantieren kann. Meine Frage: Gilt das Beschäftigungsverbot (für die Pflege) genau so, als ob die BR-Vorsitzende krank ist und damit nur "Zwei" Betriebsratsmitglieder noch im Unternehmen arbeiten und somit nicht die Mindestanzahl an Mitgliedern zur Ausführung der BR-Arbeit erfüllt ist?
Community-Antworten (2)
10.07.2008 um 20:52 Uhr
@Stefan, solange eure BRV nicht von ihrem Amt zurücktritt, ihr sie abwählt, oder sie ganz aus dem Betriebsrat austritt, bleibt sie nach wie vor Betriebsrat! Das Beschäftigungsverbot würde das Betriebsratsamt nicht berühren!
11.07.2008 um 14:05 Uhr
Hey, da hat sie ja jetzt viiiiel Zeit, sich um die bR- Arbeit zu kümmern und ihr könnt alles mal abarbeiten, was Ihr schon immer mal erledigen wolltet :-) . . .
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