Erstellt am 06.03.2009 um 08:09 Uhr von Galaxy
@moewe
Nein, das Ausscheiden der MA muss dem BR nicht mitgeteilt werden.
Aber wenn ihr mitbekommt, dass ein MA "gegangen" ist, würde ich an euer Stelle nachfragen, wann und ob die freigewordene Stelle neu besetzt wird, denn dabei seid ihr ja wieder im Boot.
Erstellt am 06.03.2009 um 16:46 Uhr von kriegsrat
@ moewe
vielleicht über umwege :
Der AG hat dem BR jeweils ein Exemplar der einem ausscheidenden AN erteilten Versorgungsauskunft zur Verfügung zu stellen.
LAG Baden-Württemberg vom 23.04.1991 - 12 TaBV 14/90 (DB 1991 S. 2495)
Für den Auskunftsanspruch des BR genügt es, dass der BR die Auskunft benötigt, um feststellen zu können, ob ihm ein MBR zusteht.
BAG vom 26.01.1988 - 1 ABR 34/86 (BB 1988 S. 1387; DB 1988 S. 1551; NZA 1988 S. 620)