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Ausscheiden von Arbeitnehmern - Muss dem Betriebsrat das mitgeteilt werden?

M
moewe
Jan 2018 bearbeitet

DRINGEND: Muss dem Betriebsrat vom Arbeitgeber mitgeteilt werden, wenn Arbeitnehmer freiwillig ausscheiden (Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag)?

4.71102

Community-Antworten (2)

G
Galaxy

06.03.2009 um 09:09 Uhr

@moewe

Nein, das Ausscheiden der MA muss dem BR nicht mitgeteilt werden. Aber wenn ihr mitbekommt, dass ein MA "gegangen" ist, würde ich an euer Stelle nachfragen, wann und ob die freigewordene Stelle neu besetzt wird, denn dabei seid ihr ja wieder im Boot.

K
Kriegsrat

06.03.2009 um 17:46 Uhr

@ moewe

vielleicht über umwege :

Der AG hat dem BR jeweils ein Exemplar der einem ausscheidenden AN erteilten Versorgungsauskunft zur Verfügung zu stellen. LAG Baden-Württemberg vom 23.04.1991 - 12 TaBV 14/90 (DB 1991 S. 2495)

Für den Auskunftsanspruch des BR genügt es, dass der BR die Auskunft benötigt, um feststellen zu können, ob ihm ein MBR zusteht. BAG vom 26.01.1988 - 1 ABR 34/86 (BB 1988 S. 1387; DB 1988 S. 1551; NZA 1988 S. 620)

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