Neueinstellungen - wie ist das bei Betrieben unter 20 Arbeitnehmern, welches Recht der Betriebsrat allgemein bei Neueinstellungen?
Hallo, gemäß § 99 (1) BetrVG hat der Arbeitgeber in einem Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmern vor jeder Einstellung zu unterrichten und ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Nun wäre die Frage wie es sich bei Betrieben unter 20 Arbeitnehmern verhält und welches Recht der Betriebsrat allgemein bei Neueinstellungen hat. Darf bzw. muss er bei Einstellungsgesprächen mit dabei sein und falls ja, hat er ein Stimm- / Vetorecht?
Community-Antworten (1)
13.07.2006 um 17:20 Uhr
in Unternehmen (Achtung hier ist das Unternehmen gemeint und nicht der Betrieb) mit weniger als 20 AN hat der BR kein Mitbestimmungsrecht nach 99 betrVG. Nach § 80 BetrVG kann der BR aber ggf. aber personelle Maßnahmen anregen die der belegschaft dienen.
Ein beteiligungsrecht beim vorstellungsgespräch gibt es auch beim 99 BetrVG nicht. Der BR ist vom AG nur hinreichend zu informieren, sonst läuft die Fríst nicht.
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