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Kündigung im Mutterschutz?

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johann
Jan 2018 bearbeitet

HILFE!!! am 06.02.09 lief einjähriger Muttershutz ab.Arbeitgeber hat am 15.01.09 schriftliche Kündigung an Mutter geschickt , mit Küngdigung zum 06.02.09. Das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen. Was kann ich der Mutter raten? Danke für eure Hilfe!!

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Community-Antworten (2)

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pit47

05.03.2009 um 15:05 Uhr

Hallo johann, gibt es einen BR bei Euch und wurde dieser zu der Kündigung angehört? Wenn es einen BR gibt, ist eine Kündigung ohne Anhörung unwirksam.

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Peanuts

05.03.2009 um 15:44 Uhr

"gibt es einen BR bei Euch und wurde dieser zu der Kündigung angehört? Wenn es einen BR gibt, ist eine Kündigung ohne Anhörung unwirksam."

Wenn diese Kündigung tatsächlich im Januar zugegangen ist und keine Kü´schutzklage eingereicht wurde, IST die Kündigung WIRKSAM und man kann sich weitere Bemühungen sparen.

"Was kann ich der Mutter raten? "

Sich einen neuen Arbeitgeber zu suchen, falls sie berufstätig sein will. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit wäre auch nicht gar verkehrt.

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