Erstellt am 05.03.2009 um 14:05 Uhr von pit47
Hallo johann,
gibt es einen BR bei Euch und wurde dieser zu der Kündigung angehört?
Wenn es einen BR gibt, ist eine Kündigung ohne Anhörung unwirksam.
Erstellt am 05.03.2009 um 14:44 Uhr von peanuts
"gibt es einen BR bei Euch und wurde dieser zu der Kündigung angehört?
Wenn es einen BR gibt, ist eine Kündigung ohne Anhörung unwirksam."
Wenn diese Kündigung tatsächlich im Januar zugegangen ist und keine Kü´schutzklage eingereicht wurde, IST die Kündigung WIRKSAM und man kann sich weitere Bemühungen sparen.
"Was kann ich der Mutter raten? "
Sich einen neuen Arbeitgeber zu suchen, falls sie berufstätig sein will. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit wäre auch nicht gar verkehrt.