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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schlechterstellung durch Wahlvorstandsarbeit?

M
mobe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr , wir sind gerade dabei einen BR zu gründen . Unser Chef spielt jetzt total verrückt . Er schüchtert uns ;den Wahlvorstand ; und auch unsere anderen Kollegen ein .Er hat mich um ein Gespräch gebeten . Auf meine Nachfrage , worum es geht , sagte er mir ,dass es um meine stellvertretende Bereichsleitung gehe . Diese Bereichsleitung übe ich seit August 07 aus . Ich habe das leider nicht schriftlich . Meine Arbeit habe ich gut gemacht.( Wurde mir mehrfach gesagt ) Seit ein paar Monaten arbeitet in unserem Betrieb eine Kollegin , die eine bessere Qualifikation hat als ich.Um mich weiter zu einzuschüchtern fürchte ich nun , dass er mir diesen Aufgabenbereich wegnehmen will. Kann er das mit der besseren Qulifikation der Kollegin begründen oder hat er sonst die Möglichkeiten mir die Bereichsleitung wegzunehmen ?

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Community-Antworten (1)

P
pirat

07.03.2009 um 13:14 Uhr

@mobe, die Begründung bessere Quali ist schon eine Steilvorlage.... wobei...IMHO.. der eigentliche flankierende Schutz für die Tätigkeit des Wahlvorstands § 20 Abs. 1 & 2 BetrVG, hier schwer, wenn nicht gar unmöglich zu beweisen wäre...

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