Übertragung von BV - bei Umzug?
Hallo! Unsere Filiale ist umgezogen und wir haben alte Betriebsvereinbarungen, die örtlich an die vorh. Filial-anschrift gebunden sind. Sind diese nun für die neue Anschrift trotzdem gültig oder müssen wir diese als BR wieder neu verfassen? Diese wurden nämlich von der Leitung bisher ignoriert.
Vielen Dank im voraus für Antworten! Gruß, Pucca
Community-Antworten (8)
04.03.2009 um 16:51 Uhr
Um was für eine BV handelt es sich? Ist die "erzwingbar"?
04.03.2009 um 17:21 Uhr
die BV ist an die Adresse gebunden? Eine BV ist in aller Regel an den Betrieb gebunden. Demnach gilt sie auch nach Umzug des Betriebs. daher müßte man mal klären ob die Betriebsidentität bei Umzug gewahrt wurde.
04.03.2009 um 17:47 Uhr
Also, es handelt sich im momentan wichtigsten Fall um eine BV, die sich mit dem Mitarbeiterjahresgespräch befasst. Es geht um die Bewertung, nämlich dass keine Benotung in Form von Zensuren enthalten sein dürfen. Kann diese erzwingbar sein?
Und ja, die BV wurde damals 1998 an die Räumlichkeiten gebunden. Die Betriebsidentität ist aber erhalten geblieben, denn es geht hier um genau die gleiche Filiale, die nur eine andere Anschrift hat.
Wie wäre denn jetzt die sinnvollste Vorgehensweise?
Lieben Dank!
04.03.2009 um 17:58 Uhr
@Pucca Und wie ist diese BV an den Standort gebunden? Bei solchen Gesprächen (wie abstoßend ich diese auch finde) sehe ich ein MBR des Gremiums nach § 87 Abs 1 Satz 1. Also so oder so die BV kündigen. Die BV wird Nachwirkungen entfalten vermute ich, also solltet ihr dem aG dann eine neue zur Unterschrift vorlegen - nach eurem Gefallen natürlich. Ganz verhindern werdet ihr es nciht mehr können, aber die Einhaltung sicherstellen allemal. Kleiner Tipp am Rande: BV´s sollten regelmäßig auf Aktualität überprüft werden. Diese von dir genannte geht jetzt ins 11. Jahr - na wenn sich in dem zeitraum mal nciht einiges geändert hat ;-)
Frage beantwortet?
04.03.2009 um 21:50 Uhr
wie ist denn die BV an den Standort gekoppelt? Gerade bei einem solchen Thema (was ich im Gegensatz zu DJ sehr gut und wichtig finde) sehe ich keinen standortbezug... wie soll der denn aussehen? Das Gespräch darf nur in Raum xy abgehalten werden?
Ich würde Euch dringend raten mal mit einem Arbeitsrechtler uber das Thema zu sprechen. Der betrriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff ist kompliziert aber die Auswirkungen sind enorm. es stellt sich ja alleine schon die Frage ob Euer BR überhaupt noch existiert....
04.03.2009 um 22:26 Uhr
@paula Na, vielleicht habe ich eine Scheu oder eine Abversion gegen solche Gespräche, da ich sie so nciht kenne und den Nutzen nicht wirklich sehe. Wenn dem AG was nciht gefällt sagt er es eh - die AN werden doch wohl in solchen Gesprächen nciht wirklcih ernst genommen von den Erfüllungsgehilfen! Belehre mich eines besseren. Was könnte das Gremium dazu bewegen solche Gespräche für gut zu heißen?
Ok, vielleicht mein Fehler, aber ich sehe da immer so eine Art Krankenrückkehrgespräch! Klar, der AG heuchelt Fürsorge, aber ist es das was er erreichen will? Hmmm, ich bin da immer etwas skeptisch.
Klar in einer heilen Welt, wäre ein wie hier gelagertes Gespräch klasse, aber denkst du, dass eine BV diesbezüglich, die vor 11 (!) Jahren abgeschlossen wurde noch immer up to date ist? ich denke auch, das in einem "modernen Betrieb" eine solche Problematik nicht aufkommen sollte, da durch Brainstorming" usw die AN doch an jeder Entscheidung des Unternehmens beteiligt sind ;-)
Deinem zweiten Absatz kann ich so aber nciht gelten lassen, da es um den Betrieb und nciht dem Ort des Betriebes geht. Klar sollte man da durch Rechtsbeistand mal was klären lassen, aber den BR durch Umzug in Frage zu stellen.... na, ich denke, da bist du ein wenig weit übers Ziel hinaus geschossen. Wie oder durch was müssen Neuwahlen abgehalten werden? Durch Umzug steht da nciht. Eine BV bezieht sich ja eigentlich auf den Betrieb und nciht wo er explizit ansässig ist.
IMHO: Sein BR existiert ncoh!
04.03.2009 um 22:39 Uhr
Anhängend dazu, in unserem Konzern ist es absolut üblich diese Jahresgespräche zu führen. Durch die BV von 1998 sind diese für den Betrieb vor Ort allerdings entschärft worden, was auch so beibehalten werden soll.
Also, was ich aus Euren Aussagen schließe ist, dass da ein Rechtsbeistand befragt werden sollte. Gut, das werde ich dann mal in die Wege leiten.
Vielen Dank!
Bei neueren Auskünften über das Thema werde ich an dieser Stelle nochmal berichten.
Gruß, Pucca
04.03.2009 um 22:55 Uhr
@DJ das mit dem Betrieb sehe ich ja erst mal genauso... daher in meiner ersten antwort die Frage der Hinweis auf die Betriebsidentität. Die geht durch einen Umzug in der Regel nicht verloren. Aber trotzdem lohnt da mal ein Blick... denn wenn nicht dann ist die Sache mit der BV eine ganz klare....
Wenn wir aber noch über diesen Betrieb reden dann ist mir unklar was das mit dem Standort zu tun haben soll. Das kann ich mir eigentlich nur vorstellen wenn es eine BV über Parkplätze oder so gäbe....
Mitarbeitergespräch.... das ist für mich etwas was zu einem modern geführten Unternehmen dazugehört. Für die Arbeitszufriedenheit ist Feedback durch den Führungsverantwortlichen ein ganz entscheidender Faktor. Damit das eben nicht zu einem Führen mit Angst wird ist hier dem BR gefordert aber er hat dadurch auch die Chance etwas wirklich Gutes MIT-zu-gestallten. Ein solches Gespräch kann viele Elemente habe. Kenne da echt viele Firmen mit guten Erfahrungen.
Bei uns haben wir z.B. ein strukturiertes Verfahren bei dem Stärken und Schwächen besprochen werden, bei Schwächen muss eine Vereinbarung (insbesondere Personalentwicklungsmaßnahmen) vereinbart werden. Der nächsthöhere Führungsverantwortliche überprüft ob die besprochenen Seminare dann auch wirklich gebucht werden. Außerdem muss in einem solchen Verfahren auch besprochen werden welche Karrierwege es gibt und wie der MA entsprechend entwickelt werden kann. Das ganze wird noch durch weitere Elemente ergänzt
Die MA sind zufrieden damit und sehen dieses doch wirklich gute Verfahren als Verdienst des BR an... was will man mehr?
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