Schulung vor der Wahl des Wahlvorstands?
Habe da noch mal eine Frage. Wir wollen erstmals einen Betriebsrat wählen. Darf man schon vor der Wahl des Wahlvorstands eine Schulung besuchen? Denn wie soll der "Wahlvorstand" am Tag der Wahl seine Aufgaben ohne "Vorkenntnisse" übernehmen? Wenn ich richtig gelesen habe, muss die Wahl des Betriebsrates 1 Woche nach der Wahl des Vorstands stattfinden. Dann hätte der Wahlvorstand ja gar keine Zeit sich zu schulen.
Community-Antworten (4)
04.03.2009 um 16:48 Uhr
Hallo Blume2009, da hast Du was falsch gelesen. Eine Wochenfrist für die Einleitung der Wahl ist nirgends festgeschrieben. Im § 18 BetrVG steht, dass der Wahlvorstand die Wahl unverzüglich einzuleiten hat. Und unverzüglich heißt im deutschen Recht: "ohne schuldhaftes Verzögern". Wenn also ein Wahlvorstand neu ist und erst éine Schulung benötigt, dann muss er sich kümmern, evtl. bei der Gewerkschaft nach passenden Seminaren nachfragen und sich schnellstens schulen lassen. Damit ist der Unverzüglichkeit Genüge getan . . . .
04.03.2009 um 17:38 Uhr
Hallo Blume, lies mal § 18 BetrVG durch.
04.03.2009 um 17:43 Uhr
Blume2009 Es kommt darauf an wie groß der Betrieb ist. § 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe Abs.1 In Betrieben mit in der Regel fünf bis fünfzig wahlberechtigten Arbeitnehmern wird der Betriebsrat in einem zweistufigen Verfahren gewählt. Auf einer ersten Wahlversammlung wird der Wahlvorstand nach § 17a Nr. 3 gewählt. Auf einer zweiten Wahlversammlung wird der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Diese Wahlversammlung findet eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands statt.
Ist o. g. Wahl gefordert, dürfte das kurzfristige einlesen in das vereinfachte Wahlverfahren möglich sein. Entsprechend können sich die Wahlvorstandsmitglieder für notwendige Wahlvorstandsarbeit von der arbeitsvertaglichen Arbeit freistellen.
Ist der Betrieb größer, so ist das übliche Verfahren für eine Betriebsratswahl einzuhalten. Somit hätte der Wahlvorstand ausreichend Zeit, sich entsprechend Schulen zulassen.
04.03.2009 um 22:48 Uhr
@ der Alte Heini genau so ist es bei uns. Es wird eine zweistufige vereinfachte Wahl stattfinden.
Verwandte Themen
Kündigung - Betriebsratsanhörung bei gewerkschaftlich entsendetem Wahlvorstandsmitglied - §102 oder §103 BetrVG ?
ÄlterHallo, Ich wurde von einer Gewerkschaft als zusätzliches Mitglied Gemäß §16 BetrVG abs. 1, in den Wahlvorstand entsendet. Das wurde dem Vorsitzenden des Wahlvorstands auch schriftlich mitgeteilt. Zwe
Verbot des Arbeitgebers zu einer Schulung zu gehen
ÄlterHallo zusammen, ich bin gerade etwas unter Strom, da ich mich noch nicht so auskenne, was die Betriebsratsarbeit angeht. Deswegen meine Frage. Ich habe am Dienstag meinen Entschluss geäußert den Betr
Wahlvorstand erklärt Wahlergebnisse für ungültig und beschliesst Wiederholung
ÄlterHallo zusammen, in unserem bisher betriebsratslosen Unternehmen fand gerade eine Betriebsratswahl statt. Angetreten sind zwei Listen mit ihren jeweiligen Kandidaten. Eine Liste kann man wohl ohne Sch
Einleitung der Wahl nach § 18 BetrVG - Verständnisfragen zur Wahl
ÄlterWir haben mit Interesse die Beiträge in diesem Forum zur BR-Wahl 2010 gelesen. Aktive BR-Mitglieder müssten über einen Beschluss des BR zu einer Schulung zur BR-Wahl nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Verb
Chef zwingt BR zum stornieren einer Schulung
ÄlterBR hat in einer Sitzung beschlossen, das Mitglieder zur Schulung gehen. Beschluss ist in den m Betrieb befindlichen Briefkasten für das Personalbüro geworfen worden. Schulung ist in 1 Monat. Nach 2 Wo