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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratssitzung - Durften die 2 Nichtmitglieder bei der Beschlussfassung anwesend sein?

RB
Rote Berta
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe wieder ein Problem. Unser BR 9 Mitglieder, hat einen Wirtschaftsausschuss, 5 Mitglieder. 3 BRM sind im im WA - 2 nicht. Der BR hat den WA, also die 2 Nichtbetriebsratsmitglieder ebenso, eingeladen und wirtschaftliche Angelegenheiten, Strategien usw. gemeinsam besprochen. Ein Schreiben an den Geschäftsführer wurde gemeinsam besprochen und anschließend von den BRM beschlossen. Frage: Durften die 2 Nichtmitglieder bei der Beschlussfassung anwesend sein oder nicht? Eure Antworten bitte mit Quellennachweis. Viele Grüße und Danke Die Rote Berta

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Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

04.03.2009 um 16:34 Uhr

@Rote Berta IMHO durften die beiden als "Sachverständige" ihre Meinung kund tun. Die BR Sitzung ist aber nciht öffentlich, aus diesem Grund hätte die Beratung als auch der Beschluß unter den BRM bleiben müssen. Diesbezüglich dürfte der Beschluß also nciht rechtsgültig, also anfechtbar sein. Wo aber kein Kläger, da kein Richter!

Gruß DJ

DAH
Der alte Heini

04.03.2009 um 18:09 Uhr

Rote Berta Wurde in einer Betriebsratssitzung ein Beschluss gefasst, obwohl noch zusätzliche Personen anwesend sind, ist der Beschluss angreifbar. Im § 30 BetrVG ist vorgegeben, dass Betriebsratssitzungen NICHT öffentlich sind.

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