Erstellt am 27.10.2015 um 10:43 Uhr von gironimo
Die Wahlanfechtungszeit dürfte vorbei sein (§ 19 BetrVG).
Auch Neuwahlen dürften kaum anstehen (siehe § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG)
Allerdings At'ler dürften in 99% der Fälle ohnehin keine leitenden sein - da hat damals vielleicht der WV zu oberflächlich gearbeitet.
Erstellt am 27.10.2015 um 15:15 Uhr von katzenklo
@gironimo,
na ja sie haben Tarif + Plus bekommen deshalb AT. Leitdende Angestellte sollten sie sein so wollte es der GF.
Das der neue das anders sieht habe ich erst vor ein paartagen erfahren, wenn mein BRV das schon länger weis ist das für mich Persönlich wohl nur ein weiter Punkt... der mich bewegt zu sagen, danke mir reicht es mit euch. Der Punkt war schon erreicht wo er anfing GF zu Dutzen , aber andre BRMs für das Duzen von Führungskräften rügen in der Sitzung. Aber auch dafür hatte er Argumente die vielen im BR verständlich waren. Nun ja. Grusellig. Hilft nix ich muss mich entscheiden die Zeit vergeht und bald wird wieder gewählt. Dann heisst es friss oder fresse .-()
Erstellt am 27.10.2015 um 15:24 Uhr von Globus
"Hilft nix ich muss mich entscheiden die Zeit vergeht und bald wird wieder gewählt."
Warum? ich habe da 2018 auf dem Schirm...
Erstellt am 28.10.2015 um 05:10 Uhr von meisterwun
Also ich seh das entspannter,ihr bekommt ja die Wählerliste vom Arbeitgeber und müsst euch darauf verlassen können das die stimmt.Wenn sich ein Mitarbeiter ungerecht behandelt fühlt muss er sich an den Wahlvorstand wenden der das dann regelt.Also bei der nächsten Wahl Wählerliste auslegen und erst wenn sich jemand beschwert reagieren.