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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anzahl der Mitarbeiter die wählen durften wurde angepasst

K
Katzenklo
Nov 2016 bearbeitet

Anzahl der Mitarbeiter die wählen durften wurde angepasst ? Hallo, bei der vergangenen BR Wahl wurde gesagt das ein bestimmter Personenkreis als Leitende Angestellte nicht Wählen durften. Nun mitten in der Periode, wurde gesagt das diese Kollegen doch keine Leitenden Angestellten sind. Meine frage ist nun, hat das auswirkungen auf das wahl ergbniss? Ist es anfechtbar? Geht das überhaupt so? Kann ein GF sagen die sind AT und ein ander GF ( der davor wurde entsorgt) einfach sagen ne das sind keine ATler ?

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Community-Antworten (4)

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gironimo

27.10.2015 um 11:43 Uhr

Die Wahlanfechtungszeit dürfte vorbei sein (§ 19 BetrVG).

Auch Neuwahlen dürften kaum anstehen (siehe § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG)

Allerdings At'ler dürften in 99% der Fälle ohnehin keine leitenden sein - da hat damals vielleicht der WV zu oberflächlich gearbeitet.

K
katzenklo

27.10.2015 um 16:15 Uhr

@gironimo, na ja sie haben Tarif + Plus bekommen deshalb AT. Leitdende Angestellte sollten sie sein so wollte es der GF. Das der neue das anders sieht habe ich erst vor ein paartagen erfahren, wenn mein BRV das schon länger weis ist das für mich Persönlich wohl nur ein weiter Punkt... der mich bewegt zu sagen, danke mir reicht es mit euch. Der Punkt war schon erreicht wo er anfing GF zu Dutzen , aber andre BRMs für das Duzen von Führungskräften rügen in der Sitzung. Aber auch dafür hatte er Argumente die vielen im BR verständlich waren. Nun ja. Grusellig. Hilft nix ich muss mich entscheiden die Zeit vergeht und bald wird wieder gewählt. Dann heisst es friss oder fresse .-()

G
Globus

27.10.2015 um 16:24 Uhr

"Hilft nix ich muss mich entscheiden die Zeit vergeht und bald wird wieder gewählt."

Warum? ich habe da 2018 auf dem Schirm...

M
meisterwun

28.10.2015 um 06:10 Uhr

Also ich seh das entspannter,ihr bekommt ja die Wählerliste vom Arbeitgeber und müsst euch darauf verlassen können das die stimmt.Wenn sich ein Mitarbeiter ungerecht behandelt fühlt muss er sich an den Wahlvorstand wenden der das dann regelt.Also bei der nächsten Wahl Wählerliste auslegen und erst wenn sich jemand beschwert reagieren.

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