Erstellt am 11.03.2020 um 12:23 Uhr von Kjarrigan
Welche Bestätigung?
Der AG stellt den Versetzungsantrag an den BR.
Der BR antwortet (Zustimmung) dem Antragssteller (also dem AG) Was der AG dann macht ist Sache des AG.
Wie er dann dem MA mitteilt (geänderter AV oder ähnliches) ist doch Sache des AG.
Als MA würde ich schon auf einen AV Ergänzung / Änderung bestehen.
Erstellt am 11.03.2020 um 12:34 Uhr von nicoline
Moo-naa,
ihr MÜSST dem MA überhaupt nichts mitteilen, wie schon gesagt, ist das Aufgabe des AG. Sollte der AN bei euch nachfragen, könnt ihr mitteilen, dass ihr dem Antrag des AG zugestimmt habt, mehr aber auch nicht. Der AG kann nämlich immer noch entscheiden, dass er die beantragte Maßnahme gar nicht umsetzt.
Erstellt am 11.03.2020 um 12:58 Uhr von Moo-naa
Die Zustimmung des BR soll per E-Mail an die Leute im entsprechenden Verteiler weitergeleitet werden.
Im AV ist geregelt, dass dem MA im Rahmen des Zumutbaren außerhalb des vereinbarten Tätigkeitsbereiches auch andere Aufgaben übertragen werden dürfen. Kann ich als MA denn jetzt eine schriftliche Versetzung fordern? Ich als MA möchte ungern alles mündlich in dem Raum stehen lassen und mich diesbezüglich schriftlich einfach absichern, da erst von einer Befristung die Rede war und ein Tag später doch nicht mehr...
Erstellt am 11.03.2020 um 13:20 Uhr von Kjarrigan
Schau doch mal in deinen AV. Viele haben Klauseln, das Änderungen schriftlich zu erfolgen haben. Schriftlich heißt im juristischen Sinne "auf Papier". Email ist nicht schriftlich.
Als Ma hat man das Recht gem AV beschäftigt zu werden, wenn es da Änderungen gibt
hat man auch das Recht, das diese schriftlich festgehalten werden. Das ist aber Sache zwischen den AV Partnern und das sind nun mal AG und MA.
Wer hat denn den Verteiler festgelegt und WER steht denn da alles drin?