Versetzung innerhalb des Betriebes
Folgender Fall:
Ein Mitarbeiter soll aufgrund mehr Aufgaben und mehr Verantwortung im Betrieb versetzt werden. Der BR hat der Versetzung zugestimmt. Die Bestäigung soll per E-Mail an den Mitarbeiter übersandt werden. Ist eine E-Mail da ausreichend oder muss diese in Schriftform und per Unterschrift erfolgen?
Community-Antworten (5)
11.03.2020 um 13:23 Uhr
Welche Bestätigung? Der AG stellt den Versetzungsantrag an den BR. Der BR antwortet (Zustimmung) dem Antragssteller (also dem AG) Was der AG dann macht ist Sache des AG.
Wie er dann dem MA mitteilt (geänderter AV oder ähnliches) ist doch Sache des AG. Als MA würde ich schon auf einen AV Ergänzung / Änderung bestehen.
11.03.2020 um 13:34 Uhr
Moo-naa, ihr MÜSST dem MA überhaupt nichts mitteilen, wie schon gesagt, ist das Aufgabe des AG. Sollte der AN bei euch nachfragen, könnt ihr mitteilen, dass ihr dem Antrag des AG zugestimmt habt, mehr aber auch nicht. Der AG kann nämlich immer noch entscheiden, dass er die beantragte Maßnahme gar nicht umsetzt.
11.03.2020 um 13:40 Uhr
Die Bestätigung vom BR soll per E-Mail an die zuständigen Leute im Verteiler übersandt werden.
Im Arbeitsvertrag ist auch regelt, dass man mir auch andere Aufgaben im Rahmen der Zutmutbarkeit außerhalb der vereinbarten Tätigkeitsbereichs übertragen werden können.
Kann ich mir denn die Versetzung schriftlich bestätigen lassen vom AG? und wenn ja reicht eine E-Mail dafür aus? Mir geht es nur darum, dass ich nicht alles mündlichen vereinbaren möchte und ich einen Nachweis darüber habe. Erst hieß es nämlich befristet und gestern unbefristet (mündliche Mitteilung).
11.03.2020 um 13:58 Uhr
Die Zustimmung des BR soll per E-Mail an die Leute im entsprechenden Verteiler weitergeleitet werden.
Im AV ist geregelt, dass dem MA im Rahmen des Zumutbaren außerhalb des vereinbarten Tätigkeitsbereiches auch andere Aufgaben übertragen werden dürfen. Kann ich als MA denn jetzt eine schriftliche Versetzung fordern? Ich als MA möchte ungern alles mündlich in dem Raum stehen lassen und mich diesbezüglich schriftlich einfach absichern, da erst von einer Befristung die Rede war und ein Tag später doch nicht mehr...
11.03.2020 um 14:20 Uhr
Schau doch mal in deinen AV. Viele haben Klauseln, das Änderungen schriftlich zu erfolgen haben. Schriftlich heißt im juristischen Sinne "auf Papier". Email ist nicht schriftlich. Als Ma hat man das Recht gem AV beschäftigt zu werden, wenn es da Änderungen gibt hat man auch das Recht, das diese schriftlich festgehalten werden. Das ist aber Sache zwischen den AV Partnern und das sind nun mal AG und MA.
Wer hat denn den Verteiler festgelegt und WER steht denn da alles drin?
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