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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung des BR nicht vorhanden - was können wir tun?

C
Cassy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,wir sind BR in einem Pflegeheim mit 61 MA. Unsere Geschäftsleitung teilt uns auf einem Schmierzettel erst die Einstellung von neuen MA mit, wenn diese bereits eine Woche spätet ihre Arbeit beginnen. Mehrere Briefe an die Gl wegen Mitteilungs-und Informationspflicht und dem betreffenden § ,ignoriert er völlig. Von uns vorgeschlagene Gesprächstermine sagt er kurzfristig ab. MA die zu einem Seminar gefahren sind ( Info darüber erhielt er im August ) verweigerte er den Dienstreiseauftrag,als diese sich bei Verdi informierten und trotzdem gefahren sind,stellte er das Seminar in Rechnung. Bis jetzt haben wir uns vor weiteren Schritten gescheut aber wir wissen nicht mehr weiter. Jede Woche bekommen wir Briefe,sollen ihm ein Konzept vorlegen und ihm unsere " Daseinsberechtigung " beweisen. Sämtlichen Schriftverkehr mit dem BR hat er kurz vor Weihnachten an alle MA als offenen Brief verschickt,ohne Anschreiben,sodass damit kaum einer was anfangen konnte. Wer hilft !!!!!!!!!!!

6.12102

Community-Antworten (2)

P
pirat

05.01.2008 um 12:43 Uhr

@Cassy,

....Wer hilft !!!!!!....nicht wer... was hilft...ein Schuß vor den Bug!

Hinzuziehen eines Rechtsanwalts Grundsätzlich hat gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber die sachlichen und persönlichen Kosten der Betriebsratsarbeit zu tragen. Hierzu zählen die Kosten eines Rechtsanwalts, wenn diese der gerichtlichen Verfolgung oder der Verteidigung von Rechten des Betriebsrates dienen.

Frei nach Faust...Der Worte sind genug gewechselt, lasst uns endlich Taten sehen! Basta!!

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_0706_26454338.php

W
Waschbär

05.01.2008 um 14:21 Uhr

@cassy,

nun ja da hast du ja ein haufen ......

http://www.boeckler.de/pdf/mbf_as_brrecht_2006.pdf

hilft dir erst mal deinen haufen zu sortieren.

Schreibt euch alles auf was der AG fehlerhaft geleistet hat bzw seine verfehlungen das nennt sich belege sammeln uns schreibt euch auch auf was ihr gemacht habt ! Wichtig gründlichkeit und selber fachgerecht handeln, habt ihr dann genug geht es vor Arbeitsgericht,allerdings braucht ihr einen Anwalt sonst könnte es daneben gehen. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar schuhe !

Was euch aber wirklich fehlt ist Fach wissen und handlungskompetenz der Ag scheint zu spüren das ihr euch nur im Kreise dreht ! Deshalb sucht euch einen Seminar Betreiber welcher euch auch begleitet !Eigendlich sollte Ver.di das ja machen, aber das was ihr schreibt scheint immer mehr Programm zu sein bei Ver.di Egal ist zur zeit nicht das Problem mit der Pri 1 !

Habt ihr eine BertVG oder ein ArbG ? und wichtig währen dann dann noch kleine Links zu "Fach" seiten.

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