Erstellt am 03.03.2009 um 09:22 Uhr von pit47
Hallo Highl@nder,
nach § 5 BetrVG ist der BR nicht für "Leitende Angestellte" zuständig. Der BR kann aber vom Arbeitsgericht überprüfen lassen, ob es ein "Leitender Angestellter" ist.
Erstellt am 03.03.2009 um 12:13 Uhr von Kölner
@Highl@nder
§ 105 BetrVG greift - allerdings ohne weitere Möglichkeiten. Selbst wenn man über § 104 BetrVG nachdenken wollte...
Erstellt am 03.03.2009 um 12:17 Uhr von Immie
@Kölner
Kann es sein das du das "nicht" überlesen hast?
@Highl@nder
Und was ist wenn der leitende Angestellte versetzt werden möchte?
Erstellt am 04.03.2009 um 07:35 Uhr von Highl@nder
Morgen,
habe mir den Fitting was zu Gemüte geführt und § 5, 75, 99, 104 und 105 gelesen. Na ja bei LM ist halt schwer!
@ Immi
Der LM ist zu mir gekommen und sagte er will nicht weg. Er darf immer den Feuerwehrmann spielen immer wenn es irgendwo in der Firma brennt schicken Sie ihn da hin zu Löschen. Auch der LM der dafür hier hin soll möchte nicht von seinem jetzigen Arbeitsplatz weg.
@ Pit47
Wir sind grade am Prüfen ob es sich um die 2 um LM´s handelt die GBR Vorsitzende sagt sie wären keine. Sie sind nur Angestellte mit hohen AT Verträgen und recht großem Entscheidungsfreiraum. Mal sehen wie das ausgeht.