Befristung zulässig?
Heute habe ich mal eine spezielle Frage zum § 14 TzBfG (Zulässigkeit der Befristung):
Eine Mitarbeiterin, die unseren Betrieb vor über einem Jahr verlassen hat, soll jetzt wieder eingestellt werden - befristet, als Vertretung für eine Kollegin die in den Mutterschutz geht.
Der § 14 Abs. 2 Satz 2 sagt: "Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes´oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat."
Worüber wir uns im Gremium grad den Kopf zerbrechen, ist: was beinhaltet das Wörtchen 'zuvor'? Ist es egal, wann das frühere AV bestand, oder gibt es dafür Fristen/Grenzen?
Community-Antworten (2)
16.08.2007 um 13:46 Uhr
Die Frage heisst nicht 'zuvor' sondern, was steht im Satz 1?!
Die o.g. Befristung ist eine Befristung mit sachlichen Grund nach §14 Abs.1 TzBfG!
Der von dir genannte Absatz verbietet aber die Befristung ohne sachlichen Grund! Demzufolge findet dieser keine Anwendung.
16.08.2007 um 13:58 Uhr
Ahh, stimmt.
Lesen und Zusammenhänge erkennen kann schon eine Kunst sein ;-)
Danke!
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