Heute habe ich mal eine spezielle Frage zum § 14 TzBfG (Zulässigkeit der Befristung):

Eine Mitarbeiterin, die unseren Betrieb vor über einem Jahr verlassen hat, soll jetzt wieder eingestellt werden - befristet, als Vertretung für eine Kollegin die in den Mutterschutz geht.

Der § 14 Abs. 2 Satz 2 sagt: "Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes´oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat."

Worüber wir uns im Gremium grad den Kopf zerbrechen, ist: was beinhaltet das Wörtchen 'zuvor'? Ist es egal, wann das frühere AV bestand, oder gibt es dafür Fristen/Grenzen?