Elternzeit - AN so weiterbeschäftigen wie vor dem Mutterschutz ( Elternzeit)?
Muss AG nach Elternzeit AN so weiterbeschäftigen wie vor dem Mutterschutz ( Elternzeit) ?
Community-Antworten (3)
02.03.2009 um 19:56 Uhr
bede, zumindest muss er ihn so weiterbeschäftigen, wie es dem AV des AN entspricht.
02.03.2009 um 23:23 Uhr
Zu diesem Thema hätte ich auch eine Frage. Ist es denn eine Versetzung wenn der MA vorher in einem anderen Bereich gearbeitet hat, was heissen würde, dass der BR mitbestimmungsplichtig ist?!
03.03.2009 um 08:13 Uhr
Polarfuchs, wenn es die Kriterien der Versetzung nach § 95 (3) BetrVG erfüllt, was ich hier annehme, ja.
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