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Elternzeit - AN so weiterbeschäftigen wie vor dem Mutterschutz ( Elternzeit)?

B
bede13
Jan 2018 bearbeitet

Muss AG nach Elternzeit AN so weiterbeschäftigen wie vor dem Mutterschutz ( Elternzeit) ?

4.65303

Community-Antworten (3)

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Lotte

02.03.2009 um 19:56 Uhr

bede, zumindest muss er ihn so weiterbeschäftigen, wie es dem AV des AN entspricht.

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Polarfuchs

02.03.2009 um 23:23 Uhr

Zu diesem Thema hätte ich auch eine Frage. Ist es denn eine Versetzung wenn der MA vorher in einem anderen Bereich gearbeitet hat, was heissen würde, dass der BR mitbestimmungsplichtig ist?!

L
Lotte

03.03.2009 um 08:13 Uhr

Polarfuchs, wenn es die Kriterien der Versetzung nach § 95 (3) BetrVG erfüllt, was ich hier annehme, ja.

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