Erstellt am 02.03.2009 um 18:56 Uhr von Lotte
bede,
zumindest muss er ihn so weiterbeschäftigen, wie es dem AV des AN entspricht.
Erstellt am 02.03.2009 um 22:23 Uhr von Polarfuchs
Zu diesem Thema hätte ich auch eine Frage. Ist es denn eine Versetzung wenn der MA vorher in einem anderen Bereich gearbeitet hat, was heissen würde, dass der BR mitbestimmungsplichtig ist?!
Erstellt am 03.03.2009 um 07:13 Uhr von Lotte
Polarfuchs,
wenn es die Kriterien der Versetzung nach § 95 (3) BetrVG erfüllt, was ich hier annehme, ja.