aus welchen Gründen kann ein Wahlvorstand abberufen werden?
Einen Wahlvorstand kann nur das Arbeitsgericht abberufen, richtig ?
Kann nur der komplette Wahlvorstand abberufen werden oder auch einzelne Mitglieder.
Wie verhält es sich im Falle einer Abberufung mit dem Kündigungsschutz.
Hat der Wahlvorstandsvorsitzende besondere Pflichten (Gesetz?),
im Gegensatz zu den restlichen Mitgliedern?
Danke für Eure Antworten!
Gruß