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Einige Fragen zu JAV - in der Kurzarbeit keine Übernahmepflicht?

A
A.B.1987
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend!

Also ich bin im Dezember zum JAV gewählten worden und bisher macht es mir viel Spaß und ich helfe gerne meinen Kollegen in der Ausbildung. Jedoch sind mir einige Sachen noch unklar!

  1. Farge:

Erstmal habe ich gehört, dass man nach der Ausbildung unbefristeten Arbeitsvertrag bekommt. Ist es so?

  1. Frage bezieht sich auf Frage 1.:

Wo muss man sich vorher melden und innerhalb welcher Zeit, damit es auch gültig ist? 3 monate vorher?!?!

  1. Frage:

Seid Januar ist unser Betrieb in Kurzarbeit:( Ich beende meine ausbildung Januar 2010! Und nehmen wir an, dass es bis dahin so bleibt... Habe gehört, dass in der Kurzarbeit keine Übernahmepflicht besteht, giltet es auch für den JAV???

Die Fragen sind bissl blöd, aber in der heutigen Zeit macht man sich irgentwo Sorgen:(

Wäre für jede Hilfe sehr Dankbar!

Schönen Abend noch!

Gruß A.B.

5.50401

Community-Antworten (1)

P
pirat

02.03.2009 um 00:22 Uhr

@A.B.1987,

hier könntest Du ein wenig Licht finden.... http://www.verdi-bayern-fb09.de/jav/uebernahme.htm

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