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Arbeiten an einem freien Tag?

K
kartena1
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage. Unsere GL hat eine Schulung über mehrere Tage angeordnet. Dabei ist der letzte Tag auf einem Samstag, andem in unserer Firma normalerweise nicht gearbeitet wird. Vielleicht kurz zu unserer Firma: Sind ca. 80 angestellte MA und ca 150 selbständige Außendienstmitarbeiter. Wir sind nicht tariflich gebunden, eine Betriebsvereinbarung besteht nicht. Ich bin gerade in zusammenarbeit mit der Verdi dabei einen Betriebsrat zu gründen. Dabei wirft die GL uns jedoch viele Steine in den Weg. Müssen wir an nun an diesem Samstag an der Schulung teilnehmen und wenn ja muss der AG dies durch Urlaub ausgleichen? In unseren Arbeitsverträgen steht folgende Formulierung: "Die Arbeitszeit richtet sich nach der betriebsüblichen Zeit und beträgt derzeit täglich 8 Stunden (wöchentlich 40 Stunden) ohne Berücksichtigung von Pausen." Normalerweise arbeiten wir von Mo-Fr zu festen Zeiten damit der Außendienst weiß wann er uns erreicht. Ich bin jetzt 2 Jahre in der Firma und seitdem ist noch nie auf einem Samstag gearbeitet worden. Die GL hat uns mitgeteilt das Sie nicht vorhat einen Ausgleich für den Samstag vorzunehmen. Ich habe in 2 Tagen deswegen ein weiteres Gespräch mit der GL. Bitte gebt mir ein paar Tips. Ach so, noch etwas. Ein Kollege hat sich mir anvertraut das er genau an diesem Samstag Geburtstag hat und eigentlich nicht vorhat den ganzen Tag im Schulungsraum zu sitzen. Kann dieser MA von der Schulung fernbleiben und wenn ja muss er Urlaub einreichen? Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

01.03.2009 um 16:58 Uhr

kartena, Fakt ist, dass es auf jeden Fall, da Ihr ja noch keinen BR habt, eine individualrechtliche Geschichte für jeden einzelnen ist. Nun könnte natürlich jeder für sich entscheiden, am Samstag nicht zu erscheinen. Die darauf erfolgenden Abmahnungen oder gar Kündigungen (wer weiß wie der AG reagiert) oder Lohneinbehalte müsste dann jeder (wenn er dagegen vorgehen will) vor Gericht überprüfen lassen. Ob das Gericht hier z.B. eine betriebliche Übung und Konkretisierung des AV hinsichtlich der Verteilung der AZ auf die einzelnen Wochentage anerkennt, wird zu 100% keiner vorhersagen können.

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