hallo ihr lieben. folgender fall : eine kollegin ist bis zum 11.02 krank geschrieben, diese krankschreibung wird verlängert. am 11.02.09 gibt sie darüber ca 13.00 uhr tel.bescheid. jetzt hat sie eine abmahnung erhalten mit §5 abs.1 S1 das sie diese information nicht ...rechtzeitig ...weiter gegeben hätte.
wir hatten noch nie mit einer abmahnung zu tun und wälzen nun schlaue bücher, nebenbei würden wir uns aber über hilfreiche infos freuen
danke cassy