Erstellt am 28.02.2009 um 00:52 Uhr von ridgeback
@Der Biber,
soweit die mitglieder des WA gleichzeitig mitglieder des BR sind, hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, die Kosten erforderlicher Schulungsveranstaltungen zu tragen, § 40 Abs. 1 BetrVG i.V. m. § 37 Abs. 6 Satz 1, Abs. 2 BetrVG.
Zu erstatten sind i. d. R. Teilnahmegebühren, Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Der Arbeitgeber ist im Hinblick auf ersparte Aufwendungen berechtigt, ein Fünftel der Verpflegungskosten in Abzug zu bringen.
Urteile: LAG Köln Beschluss vom 11.04.2002 - 10 TaBV 50/01
BAG Urteil vom 11.11.1998 - 7 AZR 491/97
BAG Urteil vom 28.04.1988 - 6 AZR 39/86
Erstellt am 28.02.2009 um 00:54 Uhr von rainer w
Haben mit unserer GL im Moment ein ähnliches Problem wegen Schwerbehindertenvertretung I und II. Hier ist man der Meinung das man diese Schulung auch Kostengünstig übers Integrationsamt machen können. Nach Beratung sind wir aber zu dem Entschluss gekommen das wir bei unserem Anbieter bleiben und werden das in der kommende Woche dem AG mitteilen.
Was mir in Deiner frage fehlt, habt ihr schon einen Beschluss darüber gefasst? Wenn ja, ist der BR nicht verpflichtet sich mit dem AG darüber zu einigen. Wenn er hier was bezweifelt, dann kann er es über die Entsprechenden Stellen machen. Wobei ich mir in eurem Fall nicht sicher bin, ob es Die Einigungsstelle ist oder das Arbeitsgericht, denn es handelt sich ja hier um einen angeblichen Verstoß gegen eine Reisekostenordung. Ich schreieb deshalb " angeblichen Verstoß" weil ihr eurem AG hier gleich gestellt seit. Und ich möchte mal sehen wo die überall Nächtigen. Und ein Teilnehmer eines Semis hatsich nach meinem Wissen noch nie selbst eine Übernachtungsmöglichkeit selber suchen müssen.
Sonntag fahr ich auch mal wieder für ne Woche, aber mein Zelt lass ich zu hause .
Erstellt am 28.02.2009 um 07:34 Uhr von Der Biber
@ridgeback
@rainer w
Erst mal Danke für Eure Antworten zu später Stunde.
Ja - alle sind auch BR-Mitglieder. Der Beschluss ist auch gefasst und dem AG mitgeteilt. Die Mitglieder des WA sind sich auch einig trotzdem zu diesem Seminar zu fahren.
Unser AG ist ja ein "ganz lieber", deshalb möchte er für dieses Seminar eine "Behausung" für uns aussuchen die dieser Reisekostenordnung entspricht - und das braucht natürlich "etwas Zeit". (O-Ton)
Einigungsstelle dauert zu lange, (wenn überhaupt zuständig?) da wir dieses Seminar dringend nötig haben (alles Frischlinge im WA und die Vorbereitung zu betriebsbedinten Kündigungen sind in vollem Gange), unser AG nutzt natürlich unsere "Unwissenheit" aus!
Erstellt am 28.02.2009 um 12:23 Uhr von rainer w
Also sage ich mehr denn je, fahren, und der AG soll dann sein Ding machen wenn er irgendwas bezweifelt.