Erstellt am 27.02.2009 um 21:49 Uhr von Laffo
hallo fairplay,
gibt es seitens der AN denn Handlungsbedarf?Wurden AN "gezwungen" ihre Urlaubswünsche zu revidieren oder ist dies alles einvernehmlich gelöst worden?
Wenn dem so ist, fällt mir lediglich folgendes ein: da wo kein Kläger,da ist auch kein Richter!
Falls es dennoch Unzulänglichkeiten gab & gibt, habt ihr selbstverständlich ein MBR in Sachen Urlaub.Dies beginnt mit der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze über Betriebsferien dem Urlaubsplan bishin zur Festlegung des Urlaubs für einzelne AN.
Kannst du alles im Fitting § 87 Abs.5 Rn 195-213(meiner ist die 22.Auflage) nachlesen.
dort heißt es u.a.
d) Urlaubsplan
Auf Grund d. allg. Urlaubsgrundsätze ist d.Urlaubsplan unter Beteiligung d.BR aufzustellen,... Der Urlaubsplan ist in der Regel verbindlich.
Vom Urlaubsplan isz die Urlaubsliste zu unterscheiden.In der Urlaubsliste tragen die AN ihre Urlaubswünsche ein.Stimmt der AG den Wünschen d. AN zu,wird aus der Urlaubsliste der Urlaubsplan. ....
e) Festlegung d.Urlaubs für einzelne AN
Nach § 7 Abs.1 BUrlG hat d.AG den Zeitraum für den Urlaub festzulegen.Dieses Bestimmungsrecht kann durch TV eingeschränkt sein.Dann gehen die tariflichen Regelungen vor.Nach § 7 BUrlG kommt es in erster Linie auf d.Wunsch d.AN an.Der AG kann d.Urlaub zu dem vom AN gewünschten Zeitraum nur verweigern,wenn dringende betriebliche Belange o.Urlaubswünsche anderer AN,die unter soziale Gesichtspunkten den Vorzug verdienen,entgegenstehen.(BAG 18.12.86,20.6.00 AP Nr. 10,28 zu §7BUrlG)Die Frage d.Zeitraumes,indem urlaub zu gewähren ist,ist damit eine Rechtsfrage.das MBR des BR kann deshalb nur ein Mitbeurteilungsrecht über die Richtigkeit der Entscheidung sein.
Eine ausdrückliche Einigung zw. AG & AN ist damit nicht erforderlich.Einverständnis heißt deshalb nur, dass d.AN den vom AG genannten Zeitraum für den Urlaub akzeptiert.Dies ist immer dannder Fall,wenn d.AG entspr. den Wünschen d.AN d.Urlaub erteilt.Wird zwischen AG & einzelnen ANbezüglich der endgültigen Festlegung der zeitlichen Lage des Urlaubs kein Einverständnis erzielt(insbes.weil mehrere AN gleichzeitig Urlaub nehmen wollen,aber nach Ansicht d.AG aus betriebl.Gründen nicht können),hat der BR auch in diesem Einzelfall ein MBR. ...
Erstellt am 28.02.2009 um 07:33 Uhr von fairplay
Danke, Laffo, für die Antwort.
Aus unserer Sicht sind genau die Randnotizen / Auslegungen / Ausführungen das Problem, denn wo der BR nichts weiss, kann er nichts machen. Bisher waren wir im Vorfeld drin, konnten entsprechend nachhaken, wenn wir Engpässe sahen etc.
Nun müssen wir erst wieder alle Mitarbeiter (gut 1000) informieren, dass wir die Pläne plötzlich nicht mehr erhalten und sie aufrufen, bei Ungereimtheiten/Unstimmigkeiten o.ä. uns einzuschalten. Das wiederum TRAUEN sich einzelne ggf. jedoch nicht, weil es dann personifiziert auf sie zurückfallen kann/könnte (XY ist nicht mit dem Plan einverstanden und rennt zum BR = "böser XY" für den Abteilungsleiter, wo er doch alles soooooo schön geregelt hat aus seiner Sicht).
Hinzu kommt, dass es uns natürlich ärgerlich macht, dass die Personalabteilung immer neue Fakten schafft, ohne uns zumindest darüber im Vorfeld überhaupt zu informieren, so dass wir nie davon ausgehen können mehr, dass das, was gestern noch galt auch noch heute Bestand hat.
Kurz: wir laufen so Informationen hinterher, kommen eher nur zum Reagieren als zum Agieren, was weder effizient ist, noch der Intention der Gesetzgebung entspricht. (Nein, wir träumen nicht von einer heilen Welt - dann wären wir ja nicht BR - und dennoch stirbt die Hoffnung auf respektvollen Umgang wohl zu letzt :-) )
Erstellt am 28.02.2009 um 11:26 Uhr von peanuts
Die Personalabteilung hat Recht.
Außerdem ist es nicht die Aufgabe des BRs, den AG auf mögliche Engpässe aufmerksam zu machen. Und ein BR ist schon gar nicht das Kindermädchen seiner KollegInnen.
Wenn sich KollegInnen benachteiligt fühlen und den BR nicht einschalten, gibt mir das zu denken.