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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufgabenübernahme einer anderen Stellenbeschreibung

V
Versyshexe
Jan 2020 bearbeitet

Änderung der Aufgabenbereiche! WBLer sollen jetzt zusätzlich die Dienstpläne der Hauswirtschaftkräfte ihrer jeweiligen eigenen Bereiche selbst schreiben. Hauswirtschaftsleitung würde dies nicht mehr schaffen. Dies ist laut Stellenbeschreibung jedoch die Pflicht der HWL. Die WBL haben so noch mehr Arbeit und dazu gehört ja dann auch sich um Ersatz zu kümmern bei Krankheit. Urlaubspläne zu erstellen und die Pläne zum Monatsende zu errechnen. Wir als BR, wurden nicht informiert durch den AG und sind der Meinung das es sich hier auch um Verschiedene Kostenstellen handelt. HWL läuft unter Unterkunft und Verpflegung und WBL unter Pflege und Betreuung. Was ist hier zu tun? Was können wir als BR geltend machen um die WBL er zu unterstützen?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

11.01.2020 um 12:43 Uhr

auf die Stellenbeschreibungen der HWL pochen

K
kratzbürste

11.01.2020 um 13:06 Uhr

Oder dem AG mitteilen dass ihr von Versetzung ohne Zustimmung des BR ausgeht. Da scheinen sich doch die Umstände wesentlich zu ändern.... (§ 95 Abs. 3 BetrVG).

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