Vermietung von Firmenfahrzeugen an Mitarbeiter - Mitbestimmung des BR?
Hallo! Bei uns ist folgender Fall. Seit vielen Jahren dürfen die MA unsere Busse und LKW´s privat mieten. Es war immer die Aussage der GL, dass mit dem Kilometerpreis von 0,36 € alles abgegolten ist. Jetzt hat eine MA einen Unfall gebaut. Die GL will nun von der MA eine Entschädigung von 495 € haben da die Versicherungsprämie durch den Unfall steigt. Wir vom BR sind der Meinung dass solche Regelungen nur mit dem BR nach §87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG getroffen werden können. Der AG ist der Meinung das er entscheiden kann wer was zu bezahlen hat. Wie seht ihr das ?
Community-Antworten (2)
21.06.2005 um 15:58 Uhr
Ein schwieriges Gebiet. Natürlich sollten die Bedingungen zur Miete der Fahrzeuge in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Da gehört auch die Haftungsfrage und eine Regelung von Schadensansprüchen mit dazu. Eine derartige BV wäre durch den § 87 gerechtfertigt.
Wenn es aber keine Regelung gibt!?!
Der Mitarbeiter tritt ja quasi als Kunde auf und mietet ein Fahrzeug für private Zwecke. Da muß man - mangels Regelung - eigentlich die normalen Haftungsregelungen bei der Miete von Fahrzeugen ansetzen.
Vielleicht sieht das jemand anders.
22.06.2005 um 10:27 Uhr
Hallo Viktor! Danke für deine Antwort! Dü könntest schon Recht haben, aber ist es nicht so, dass eine Maßnahme nach § 87 BetrVG, ohne Zustimmung des BR nichtig ist. Also der AG trifft nach unserer Meinung Regelungen, und zwar das die MA 500 € "Schadensersatz" zahlen müssen. Und diese Regelung wurde nicht mit uns getroffen.
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