Erstellt am 21.06.2005 um 13:58 Uhr von Viktor
Ein schwieriges Gebiet. Natürlich sollten die Bedingungen zur Miete der Fahrzeuge in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Da gehört auch die Haftungsfrage und eine Regelung von Schadensansprüchen mit dazu. Eine derartige BV wäre durch den § 87 gerechtfertigt.
Wenn es aber keine Regelung gibt!?!
Der Mitarbeiter tritt ja quasi als Kunde auf und mietet ein Fahrzeug für private Zwecke. Da muß man - mangels Regelung - eigentlich die normalen Haftungsregelungen bei der Miete von Fahrzeugen ansetzen.
Vielleicht sieht das jemand anders.
Erstellt am 22.06.2005 um 08:27 Uhr von nidis
Hallo Viktor! Danke für deine Antwort! Dü könntest schon Recht haben, aber ist es nicht so, dass eine Maßnahme nach § 87 BetrVG, ohne Zustimmung des BR nichtig ist. Also der AG trifft nach unserer Meinung Regelungen, und zwar das die MA 500 € "Schadensersatz" zahlen müssen. Und diese Regelung wurde nicht mit uns getroffen.