Hallo! Bei uns ist folgender Fall. Seit vielen Jahren dürfen die MA unsere Busse und LKW´s privat mieten. Es war immer die Aussage der GL, dass mit dem Kilometerpreis von 0,36 € alles abgegolten ist. Jetzt hat eine MA einen Unfall gebaut. Die GL will nun von der MA eine Entschädigung von 495 € haben da die Versicherungsprämie durch den Unfall steigt. Wir vom BR sind der Meinung dass solche Regelungen nur mit dem BR nach §87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG getroffen werden können. Der AG ist der Meinung das er entscheiden kann wer was zu bezahlen hat. Wie seht ihr das ?