Beschlussfassung herunter setzen
Hält sich die Beschlussfähigkeit immer an den zur Verfügung stehen BR Mitgliedsmengen fest? Wenn nun von einem 9er Gremium nur noch 3 BR Mitglieder(Incl. Ersatz) zur Verfügung stehen würden, wären wir dann mit diesen immer noch beschlussfähig? Oder ist der BR dann Handlungsunfähig? Könnte man im Falle von aktuell Corona die Beschlussfähigkeit von vorn herein schon auf 3 herunter setzen? Mit Beschluss in einem vollständigen Gremium selbstverständlich. Ich hoffe, ich konnte unser Problem verständlich machen. Freue mich über Infos. Besten Dank
Community-Antworten (23)
05.03.2020 um 20:06 Uhr
"Hält sich die Beschlussfähigkeit immer an den zur Verfügung stehen BR Mitgliedsmengen fest?"
Nein!
"Wenn nun von einem 9er Gremium nur noch 3 BR Mitglieder(Incl. Ersatz) zur Verfügung stehen würden, wären wir dann mit diesen immer noch beschlussfähig?"
Nein! Bei einem 9er Gremium ist dieses nur beschlussfähig, wenn mindestens 5 BRM an der Sitzung teilnehmen.
"Oder ist der BR dann Handlungsunfähig?"
Ja!
"Könnte man im Falle von aktuell Corona die Beschlussfähigkeit von vorn herein schon auf 3 herunter setzen? Mit Beschluss in einem vollständigen Gremium selbstverständlich."
Nein, der BR darf kein Gesetz außer Kraft setzen. Auch nicht mit einem vollzähligen Gremium.
05.03.2020 um 20:08 Uhr
Müsste dann der Gesamtbetriebsrat für den unterbesetzten BR einspringen?
05.03.2020 um 20:18 Uhr
Nein, auch das geht nicht.
05.03.2020 um 20:30 Uhr
Ihr merkt ja selber schon, dass das sicher die Antwort auf meine Frage ist, aber leider noch keine Lösung. Eine Video-Konferenz unter der BR Mitgliedern? WhatsApp-Gruppe? Wir möchten nur gewappnet sein für den Fall der Fälle. Oder müssen wir damit zurecht kommen, dass der Chef wilde Sau spielen kann, solange wir nicht Beschlussfähig sind?
05.03.2020 um 20:41 Uhr
Auch das geht meiner Meinung nach nicht. Lese hier: https://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Fragen-und-Antworten-zur-Betriebsratsarbeit/Sind-Betriebsratssitzungen-per-Videokonferenz-zulässig
Klärt mit dem AG das er wichtige Dinge liegen lässt, oder aber ihr müsst Sitzungen außerhalb des Betriebsgeländes abhalten wo er die Kosten für tragen muß.
05.03.2020 um 20:45 Uhr
Ihr könnt ja mal darüber nachdenken Ausschüsse zu bilden. Die Anzahl der Mitglieder ist ja nicht vorgeschrieben. Dann könnt ihr für den Fall der Fälle zumindest teilweise handlungsfähig bleiben.
05.03.2020 um 20:45 Uhr
Nein, der Chef kann auch nicht wilde Sau spielen. WhatsApp, Video und Co. geht zwar auch nicht. Dennoch darf der AG den Rest-BR auch nicht übergehen. Wer Arbeitsunfähig ist kann dennoch sein Amt ausüben (vielleicht findet ihr einen passenden Raum....) oder macht in Notfällen sinngemäß vom § 11 BetrVG Gebrauch.
05.03.2020 um 20:58 Uhr
Solange nicht klar ist, wieso aufgrund von Corona inkl. Ersatz nur 3 BRM zur Verfügung stehen, können wir hier nichts anderes sagen.
05.03.2020 um 20:59 Uhr
Das hat mir schon sehr geholfen und ich danke allen Beteiligten. Das mit dem Ausschuss ist schon keine so schlecht Idee. Vielen Dank!
05.03.2020 um 21:01 Uhr
Man kann aber weder über Ausschüsse noch über eine sinngemäß nach 11 BetrVG Beschlüsse fassen die Gültigkeit haben.
05.03.2020 um 21:08 Uhr
Dummerhund, welchen Sinn haben dann z. B. Personalausschüsse?
05.03.2020 um 21:12 Uhr
Da haste natürlich recht ;-) Hatte jetzt nur die allgemeinen Ausschüsse im Kopf.
06.03.2020 um 08:28 Uhr
Wenn "von einem 9er Gremium nur noch 3 BR Mitglieder(Incl. Ersatz)" zur Verfügung stehen wirds vermutlich aber auch mit Ausschüssen eng. Nur denke ich hat dann auch der AG ganz andere Sorgen als "wilde Sau" zu spielen.
06.03.2020 um 08:41 Uhr
Bei einem 9 er Gremium hat der Betriebsausschuss 5 Mitglieder. Er ist beschlussfähig wenn 3 davon da sind (vorausgesetzt dass ordnungsgemäß geladen wurde). Dem Betriebsausschuss kann ich per Beschluss des BR bestimmte Aufgaben zur selbstständigen Erledigung zuweisen, z.B. im Personalbereich, der Dienstplangestaltung etc. Der Ausschuss kann ´nicht über Betriebsvereinbarungen beschließen, er kann sie aber verhandeln. Damit bleibt ihr auch zu dritt handlungsfähig.
06.03.2020 um 09:21 Uhr
@ BRBurgwedel: bist Du wirklich Betriebsrat?
06.03.2020 um 09:23 Uhr
Guten Morgen...das ist doch genau das, was ich unserem Notfallplan hinzufügen kann und werde. Vielen Dank für die doch recht einfache Lösung.
06.03.2020 um 09:27 Uhr
Ja...recht frisch dabei und deshalb noch nicht über alles im Bilde. Aber hier soll einem ja auch bei Wissenslücken geholfen werden.
06.03.2020 um 11:28 Uhr
Hallo,
nur noch mal wieder angemerkt:
Zum §33 BetrVG schreibt der Fitting in der Rn 12, das in der allergrößten Not auch nur ein einzelnes BRM beschlussfähig ist!
Der Satz in dieser Rn beginnt mit "Gleiches gilt für....."
Es kann ja auch nicht sein, wenn alle bis auf einen Verhindert sind, eine Kündigungsanhörung ohne Kommentar bleibt, wenn einer der noch da ist, etwas dazu zu sagen hat.
Leider kennen die meisten BR diese Rn nicht.
06.03.2020 um 12:01 Uhr
@fantil eben in der allergrößten Not und noch sehe ich persönlich diese Not nicht, auch wenn auch unser AG scheinbar schon mind 1000 Infizierte MA hat
06.03.2020 um 13:01 Uhr
Zitat Burgwedel: "Wenn nun von einem 9er Gremium nur noch 3 BR Mitglieder(Incl. Ersatz) zur Verfügung stehen würden, wären wir dann mit diesen immer noch beschlussfähig?" @ rtjum: Diese Frage ist mit ja zu beantworten!
Zitat Burgwedel: "Oder ist der BR dann Handlungsunfähig?" @ rtjum: Diese Frage ist mit nein zu beantworten!
Was du siehst oder auch nicht ist mir egal. Wichtig erscheint mir das BRBurgwedel über diese Rn bescheid weiß. Ob er dies nutzt und für was, sollten wir ihm überlassen.
Du kannst ja gern eine Anhörung zur Kündigung liegenlassen, wenn du keine Not empfindest...
Denn den Grund hatte BRBurgwedel nicht genannt, über den abgestimmt werden sollte und dieses Forum bemühen, weil evt. nur ein Buch bestellt werden soll, hatte BRBurgwedel bestimmt nicht vor.
06.03.2020 um 15:30 Uhr
@fantil
Deine Antworten sind mMn falsch. Es müsste vor allen Dingen geschaut werden, woher die Aussage "es stehen nur 3 BRM zur Verfügung" kommt. Wenn die restlichen BRM auf die Einladung des BRV geantwortet haben: "Ne lass mal, hab heute keinen Bock auf Sitzung" dann sind wir uns hoffentlich einig, dass Du Deinen §33 BetrVG RN 12 knicken kannst.
06.03.2020 um 15:51 Uhr
@celestro: Ja, da stimme ich dir zu, aber auch davon steht nichts im Eingangspost.
06.03.2020 um 16:04 Uhr
Hallo Leute...danke für die rege Diskussion. Es geht uns tatsächlich darum, wenn der Fall eintreten sollte, dass der Großteil an BR Kollegen durch Krankheit nicht in der Lage ist an einer Sitzung teilzunehmen. Es soll hier bitte kein Streit los brechen, nur weil uns die Geschäftsleitung gebeten hat, über einen Notfall-Plan nachzudenken und diesen auch kund zu tun. Was nun tatsächlich passiert, wenn das Gesundheitsamt die Bude schließt sollte jedem klar sein. Dann brauchen wir nicht mehr über eine Beschlussfähigkeit nachdenken. Sollte aber das Unternehmen weiterhin, trotz hoher Krankenquote oder Quarantäne weiter wirtschaften, wäre dieser Notfallplan schon wichtig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Szenario nicht schon in den Köpfen angekommen ist und darüber nachgedacht wird, wie ein Betrieb noch funktionieren kann. IN dem Fall....wie ein Betriebsrat noch funktionieren kann. Wir werden uns Anfang kommender Woche ind unserer Sitzung beraten und fleißig diskutieren. Eure Ideen und Ratschläge nehme ich mit. Danke an Alle!
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