Erstellt am 26.02.2009 um 18:02 Uhr von DonJohnson
@Student
Google mal das BetrVG, da steht es drin!
Erstellt am 26.02.2009 um 18:17 Uhr von kriegsrat
@ student
nein, nur fakultativ, in betrieben mit in der regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind.....
Erstellt am 26.02.2009 um 18:31 Uhr von DonJohnson
@kriegsrat
obligatorisch = so, dass etwas verpflichtend oder absolut notwendig ist
fakulativ = so, dass es freigestellt ist, ob man etwas tut oder nicht
Sicherlich kann man also darüber streiten - das BetrVG sagt aber "wird ein BR gegründet" - IMHO wird es vom Gesetzgeber vorrausgesetz. Ansonsten würde dort stehen "kann ein BR gegründet werden". Zwar auch verpflichtend, aber wenn nciht geht, dann nciht! Somit denke ich, dass obligatiorisch schon paßt ;-)
Gruß
DJ
Erstellt am 26.02.2009 um 19:01 Uhr von kriegsrat
@ dj
ach, donnie, sehs doch positiv
du hast wieder zwei neue worte dazugelernt ;-)
über die explizite bedeutung und die zitierung in bezug auf gesetzestexte können wir ja später mal fachsimpeln, wenn sich der neuerworbene wortschatz etwas gesetzt hat....
Erstellt am 26.02.2009 um 19:06 Uhr von DonJohnson
@kriegsrat
Boah hey, dafür haste aber jetzt gebraucht - ich scheine noch nciht deine ungeteilt Aufmerksamkeit zu besitzen ;-) Dann üb mal weiter...
"und die zitierung" ;-)
Nun ja. Wenn wir warten wird dem Studenten aber nciht geholfen! Wer weiß, ob er es schon morgen benötigt... also ran an die Wurst!!!
Erstellt am 26.02.2009 um 19:59 Uhr von nicoline
Hallo,
freue mich sehr, Dich hier wiederzufinden, welcome back, bist Du doch einer der besten Urteilsbeschaffer und darüber hinaus ein sehr geschätzter "Kollege". ;-))
Nachtrag:
UPS, hab ich doch die Anrede vergessen, aber kriegsrat, Du wußtest wen ich meine, gelle??????? ;o)
Erstellt am 26.02.2009 um 20:16 Uhr von kriegsrat
@nicoline
danke für die blumen
autogramme gibts auf anfrage;-))
aber erst wieder morgen......