Erstellt am 18.07.2018 um 12:58 Uhr von paula
Nö.... aber nicht gerade clever :)
Erstellt am 18.07.2018 um 13:08 Uhr von Hospitality
tolle antwort... geht es auch konkreter?
Erstellt am 18.07.2018 um 13:41 Uhr von galaxy
Konkreter, auch wenn ich nicht "Paula" bin:
Das war kein kluger Schachzug von Dir, Vermutungsmodus an: Dein AG denkt sich, Hospitality hat nach 5 Tagen krank hat er/sie in den 5 freien Tagen die Sau rausgelassen und jetzt, wo er/sie wieder arbeiten muss ist plötzlich die Krankheit wieder akut, dass lasse ich nicht auf mir sitzen, da behaupte ich nun erst mal, er hat zwischen den 2 Krankmeldungen 5 Tage unentschuldigt gefehlt. Vermutungsmodus aus.
gruß
Galaxy
Erstellt am 18.07.2018 um 13:49 Uhr von Rattle
Grundsätzlich alle Krankheiten ausheilen lassen, ob da Urlaub oder frei ist, ist unerheblich. Wie hier geschrieben vermuten Kollegen/in und AG das etwas faul ist.
Erstellt am 18.07.2018 um 14:21 Uhr von Hospitality
Alles nachvolltziehbar, ABER: Wie sieht es neben den unerfreuten Kollegen rechtlich in der Sache aus? Können die freien Tage unbezahlt sein oder nicht?
Erstellt am 18.07.2018 um 14:46 Uhr von galaxy
Rechtsberatung findet hier im Forum nicht statt, dafür gibt es Rechtsanwälte.
Ich kann dir nur meine persönliche Meinung sagen, du hattest frei und damit hast du diese 5 Tage nicht unentschuldigt gefehlt und du hast dann an dem Tag, wo du wieder arbeiten musstest, so wie du es schreibst, ordnungsgemäß eine AUB vorgelegt.
Es hat halt ein "Geschmäckle", ich würde dir empfehlen, solltest du nochmal in so eine Situation kommen, dann lass dich durchgehend krank schreiben, wenn es denn der behandelnde Arzt für notwendig hält, damit wird jegliche Spekulation und/oder Verärgerung deines AG vermieden.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 18.07.2018 um 14:53 Uhr von Hospitality
Lieben Dank an alle u einen schönen Tag :)
Erstellt am 19.07.2018 um 21:26 Uhr von Bloody Beginner
Du hast nicht unentschuldigt gefehlt.
Eine Arbeitsverpflichtung und somit die Pflicht sich arbeitsunfähig zu melden gibt es nur für Tage, an denen man auch arbeiten müsste.
Kein Tagschichtler der von Montag bis Freitag arbeitet wird seinem AG eine AU Meldung machen wenn er Samstag / Sonntag krank ist und es eh keine Lohnfortzahlung gebe.