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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankschrift am freien Tag obligatorisch?

H
Hospitality
Jul 2018 bearbeitet

Guten Tag,

ich war in der letzten Woche 5 Tage krank geschrieben. Im Anschluss hatte ich 5 Tage frei (Kein Urlaub), an denen es mir auch nicht gut ging - ich habe aber die Krankschrift nicht verlängern lassen, da ich ja ohnehin frei hatte. Nach den 5 Tagen frei war meine Bronchitis immer noch nicht ausgeheilt. Also besorgte ich mir erneut eine Krankschrift, datiert auf den ersten Tag nach meinen freien Tagen. Der AG behauptet nun, ich habe unentschuldigt gefehlt. Ist das rechtens?

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Community-Antworten (8)

P
paula

18.07.2018 um 14:58 Uhr

Nö.... aber nicht gerade clever :)

H
Hospitality

18.07.2018 um 15:08 Uhr

tolle antwort... geht es auch konkreter?

G
Galaxy

18.07.2018 um 15:41 Uhr

Konkreter, auch wenn ich nicht "Paula" bin: Das war kein kluger Schachzug von Dir, Vermutungsmodus an: Dein AG denkt sich, Hospitality hat nach 5 Tagen krank hat er/sie in den 5 freien Tagen die Sau rausgelassen und jetzt, wo er/sie wieder arbeiten muss ist plötzlich die Krankheit wieder akut, dass lasse ich nicht auf mir sitzen, da behaupte ich nun erst mal, er hat zwischen den 2 Krankmeldungen 5 Tage unentschuldigt gefehlt. Vermutungsmodus aus. gruß Galaxy

R
Rattle

18.07.2018 um 15:49 Uhr

Grundsätzlich alle Krankheiten ausheilen lassen, ob da Urlaub oder frei ist, ist unerheblich. Wie hier geschrieben vermuten Kollegen/in und AG das etwas faul ist.

H
Hospitality

18.07.2018 um 16:21 Uhr

Alles nachvolltziehbar, ABER: Wie sieht es neben den unerfreuten Kollegen rechtlich in der Sache aus? Können die freien Tage unbezahlt sein oder nicht?

G
Galaxy

18.07.2018 um 16:46 Uhr

Rechtsberatung findet hier im Forum nicht statt, dafür gibt es Rechtsanwälte. Ich kann dir nur meine persönliche Meinung sagen, du hattest frei und damit hast du diese 5 Tage nicht unentschuldigt gefehlt und du hast dann an dem Tag, wo du wieder arbeiten musstest, so wie du es schreibst, ordnungsgemäß eine AUB vorgelegt. Es hat halt ein "Geschmäckle", ich würde dir empfehlen, solltest du nochmal in so eine Situation kommen, dann lass dich durchgehend krank schreiben, wenn es denn der behandelnde Arzt für notwendig hält, damit wird jegliche Spekulation und/oder Verärgerung deines AG vermieden.

Gruß Galaxy

H
Hospitality

18.07.2018 um 16:53 Uhr

Lieben Dank an alle u einen schönen Tag :)

BB
Bloody Beginner

19.07.2018 um 23:26 Uhr

Du hast nicht unentschuldigt gefehlt. Eine Arbeitsverpflichtung und somit die Pflicht sich arbeitsunfähig zu melden gibt es nur für Tage, an denen man auch arbeiten müsste. Kein Tagschichtler der von Montag bis Freitag arbeitet wird seinem AG eine AU Meldung machen wenn er Samstag / Sonntag krank ist und es eh keine Lohnfortzahlung gebe.

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