Erstellt am 26.02.2009 um 12:35 Uhr von kainil
Hallo NI,
Als erstes muß ein Wahlvorstand bestellt werden.
Voprsitzender dieses WV sollte der BRV sein.
Die Wahl ist dann unverzüglich einzuleiten.
Vorschlag wäre: der Amtsantritt des neugewählten BR beträgt bis zur nächsten regulären Wahl weniger als ein Jahr,
dann bleibt der Neue BR bis zur übernächsten Wahl, also bis Mai 2014 euer BR.
Also nichts überstürzen.
Gruss kainil