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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie man den Betriebsrat zum Buhmann hinstellt - wir würden nicht im Sinne der Firma handeln, wenn wir alles (Arbeitszeiten usw.) ablehnen?

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carrie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hab mal was "nettes" zu erzählen...... unser AG kam heute zu uns, mit der Bitte folgendes zu genehmigen bzw., sollten wir das nicht tun, würde die Firma wahrscheinlich dem Untergang geweit sein:-) Wir haben einen Großauftrag an der Angel und sollen, um diesen überhaupt schaffen zu können, einige Dinge gestatten. Die Arbeitswoche beginnt am 17.03 mit normalen 8 Stunden täglich. So geht das bis Samstag und am Sonntag (22.03.) käme die erste Runde des Auftrags rein und die Kollegen sollen dann bis zum 04.04 jeden Tag 10 Stunden arbeiten. Heißt also, 19 Tage am Stück, davon 5 Tage a 8 Stunden und 14 Tage a 10 Stunden. Eventuell könnte sich an den 10 Stunden Tagen eine 1/2 Stunde mehr ergeben, aber warum sollen die Mitarbeiter nach Punkt 10 Stunden auch aufhören, wenn sie es mit 30 Minuten noch fertig bringen würden? Die Sonntagsarbeit möchte er mit dem ganz normalen Stundensatz bezahlen und sah uns sehr erstaunt an, als nach Zuschlägen gefragt wurde. Wir finden das ganze schon recht übel, denn mal abgesehen von den Tagen und Zeiten, ist dieser Job so anstrengend, dass die Leute uns wahrscheinlich umfallen würden. Gegen Gesetze zu verstoßen, ist die andere Sache.
Des Weiteren ist es eine Frechheit, sich hinzustellen und zu behaupten, wir würden nicht im Sinne der Firma handeln, wenn wir alles ablehnen. Was sagt ihr dazu?

6.08306

Community-Antworten (6)

D
DonJohnson

25.02.2009 um 21:35 Uhr

@carrie Na heute ist Aschermittwoch, und kein 1. April! Meine Meinung kennst du ja zum Überschreiten des ArbZG! Einen TV habt ihr vermutlich nciht wie es sich an hört...!

Meine Meinung: Geht ja gar nciht!

DJ

H
huwiel

25.02.2009 um 21:47 Uhr

@carrie Du hast es schon richtig erkannt: man könnte es auch Erpressung des BR nennen. Wenn ihr dem zustimmt wird gegen Gesetze verstossen werden. Wie wäre es wenn ihr für den Auftrag auf 2-3 schicht umstellen würdet. Aber es ist schwer aus der Ferne die Situation eurer FA zu beurteilen. Zumindest muss für die Kollegen nun etwas herausspringen(Zuschläge,Prämien)

L
Lotte

25.02.2009 um 22:28 Uhr

carrie, damit so etwas nicht passiert, was Euer AG da vor hat...dafür seid Ihr da. ;-) Wenn das so ein großer Auftrag ist, gibt es keinen Grund, warum nicht mehr Mitarbeiter oder notfalls LeihAN eingestellt werden.

RW
rainer w

25.02.2009 um 22:56 Uhr

carrie Auch bei uns kam der AG mit einem unmoralischem Angebot, Antrag auf 4 Schichtsystem. Gerade heute vor unserer Betriebsversammlung haben wir ausgehadelt, das die betreffenden MA 36 € pro Woche mehr bekommen. Allerdings dürfen sie dann nicht krank sein Urlaub haben oder Überstunden abfeiern, sonst bekommen sie den Betrag in der Woche nicht. Als weiteres haben wir noch ausgehandelt das jeder pro durchlaufenden Schichtrythmus 0,5 tage mehr Urlaub bekommen. Auch das Wäre eine Möglichkeit.

H
huwiel

25.02.2009 um 23:10 Uhr

carrie So in der Art wie rainer w es beschrieben hat, haben wir es auch gehandhabt. man kann für einen gewissen zeitraum Prämien-Zulagen usw. aushandeln und in einer BV festlegen.

L
Laffo

26.02.2009 um 00:11 Uhr

@carrie

  1. habt ihr einen TV?->wenn ja,müßte das Begehren des AG mit dem Tarifpartner & euch aushandelt werden.Weiterhin müßte euer AG,wenn er im AG-Verband ist diesen mit ins sein Boot nehmen.
  2. falls ihr dennoch direkter Verhandlungspartner seit, würde ich auf keinen Fall gegen ein Gesetz verstoßen wollen!!!
  3. so viel wie möglich für die AN herausholen, also nicht nur "Kohle" sondern auch z.B. Freischichten oder sonst eine langherumliegende Bitte (Kopplungsgeschäft) mit einbringen, längere & mehr Pausen vereinbaren

oder so etwas:Kindergartenzuschuss Eine dicke Abgabensenkung winkt, wenn Sie den Chef überzeugen, die Unterbringungskosten für Ihren jüngsten Spross zu übernehmen. Ihr Chef schlägt sicher freudig ein, denn für zum Beispiel 200 Euro Kindergartenzuschuss pro Monat brauchen weder er noch Sie Steuern und Abgaben entrichten. Mehr noch: Die Firma kann die Ausgaben gewinnmindernd von der Steuer absetzen. Möglich wird dieses Geschenk durch Paragraph 3 Nr. 33 EStG. Er besagt, dass sämtliche Bar- und Sachaufwendungen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern gewährt, zu hundert Prozent in die Tasche des Arbeitnehmers fließen. Achtung: Die Betreuung des Kindes darf während der Abwesenheit der Eltern nicht daheim erfolgen. Verlangt ist die Unterbringung in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung. Gefördert wird auch die private Aufsicht bei Tages- und Wochenmüttern sowie Ganztagspflegestellen. Das Förderungshöchstalter ist allerdings begrenzt. Das Kind darf nicht älter als sechs Jahre sein bzw. noch nicht in die Schule gehen. Die tatsächlichen Kosten sind dem Chef nachzuweisen.

oder so etwas:Fahrtkosten PKW-Fahrern kann der Chef für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsort je Kilometer 0,30 Euro zuschießen. Der Zuschuss darf maximal 4.500 Euro pro Jahr betragen. In diesem Fall braucht der Arbeitgeber die Zulage nur mit 15 Prozent pauschal zu versteuern, Sozialabgaben entfallen - unterm Strich ein Plus in der Lohntüte. Tipp: Da in diesem Fall die Fahrtkosten nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden können, lohnt sich dieses Modell nur für diejenigen, die nicht über die Werbungskostenpauschale von 920 Euro im Jahr hinaus kommen.

oder das:Kostenlose Verpflegung Für Arbeitnehmer, die nicht in einem Großbetrieb mit eigener Kantine beschäftigt sind, kann der tägliche Gang zum Italiener oder Chinesen den Geldbeutel erheblich strapazieren - 10 Euro pro Tag sind schnell weg. Bei 20 Arbeitstagen im Monat sind schon 200 Euro zusammen, im Jahr über 2.000 Euro! Auch in diesem Fall hilft der so genannte "geldwerte Vorteil". Der Arbeitgeber kann sich auf zwei verschiedene Arten an der Verpflegung seiner Mitarbeiter beteiligen:

  1. Er zahlt einen Zuschuss an eine Kantine, Gaststätte oder direkt an den Arbeitnehmer. Der Vorteil bleibt steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer mindestens einen Eigenanteil in Höhe von 2,58 Euro je Mittagessen übernimmt.
  2. Der Chef kann Essensmarken ausgeben. Liegt der Wert der Marke um nicht mehr als 3,10 Euro über dem amtlichen Sachbezugswert von 2,58 Euro, werden nur 2,58 Euro als geldwerter Vorteil in der Lohnabrechnung angesetzt. Zahlt der Chef mehr als 5,68 Euro muss man alles versteuern. Für Abwesenheitstage dürfen keine Essensmarken ausgegeben werden. Wenn nur 15 Essensmarken/ Monat ausgegeben werden, werden bei Mitarbeitern, die normalerweise weniger als vier Tage abwesend sind keine Kontrollen des Finanzamts durchgeführt. Wir rechnen daher vereinfacht mit 15 Marken je Monat. Der Sachbezugswert von max. 3,10   wird bei der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge angerechnet. Zusammen mit Warengutscheinen darf diese Freigrenze nicht überschritten werden, da sonst der gesamte Betrag zu besteuern ist.

Quelle: Ich nix mehr wissen....

Ihr müßt ordentlich Forderungen an sein Begehren knüpfen.

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