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Seminarverweigerung - welche Konsequenzen kann die Behinderung der ordentlichen BR-Arbeit haben?

B
BR-Dummiee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiter!

Wir haben heute eine Einladung zu einer BR-Sitzung bekommen, die nötig wurde, weil der Chef einigen BRM's die Teilnahme an einem BR-Seminar nicht "erlaubt"!

Der BR hatte die Teilnahme von drei Mitgliedern an einem Seminar zum gleichen Zeitpunkt beschlossen. Wir sind ein 7-köpfiges Gremium und der Chef unterbindet unsere Arbeit immer wieder durch fehlende oder mangelhafte Information und ignoriert immer wieder Beschlüsse von uns, die Ihm nicht in den Kram passen. Auf der anderen Seite sollen wir alles was er von uns verlangt immer wieder genehmigen und durchwinken. Alles was wir nach oben geben, wird aber immer erst mal rundweg abgelehnt!

In unserer Firma ist es Usus, dass bei einer "Dienstreise" diese von Ihm genehmigt, sprich unterschrieben werden muss. Nun hat er heute die Teilnahme von zwei BRM als unnötig erachtet und sagt, dass ein Mitglied ausreiche und die anderen ja dann entsprechend schulen könne. Diesen Schwachsinn haben wir (einige von uns) leid. Wir wissen (die wenigsten von uns) dass der Chef den Beschluss des BR's nur per Arbeitsgericht aufheben lassen kann. Aber er hat in letzter Zeit öfter den BR "gefordert" und die Hosenscheisser haben den Schwanz eingezogen. Nun ist die Sachlage so, dass dieses Seminar uns auf einen Wissensstand heben soll, damit wir dem Chef auch mal die Richtung zeigen können und das Gremium Infos bekommt, welche Handlungsmöglichkeiten wir im normalen Geschäftsbetrieb haben. Das schmeckt Ihm wieder mal nicht.

Ich brauche Argumente, die das Gremium davon überzeugen, diesen Beschluss nicht aufzuheben. Die das Gremium darüber aufklären, was der Chef für Möglichkeiten hat gegen einen Beschluss vorzugehen. Und welche Konsequenzen die Behinderung der ordentlichen BR-Arbeit haben können. Auch für BRM's, die sich solchen Machenschaften unterwerfen! Und nicht zuletzt, ob es für BR-"Dienstreisen" auch der Genehmigung des Chefs bedarf? Denn es ist ja Arbeitszeit, auf die er zwar kein Zugriff hat, die er aber entlohnen muss.

Vielen Dank Ihr Lieben.

Der BR-Dummiee

6.19708

Community-Antworten (8)

D
DonJohnson

25.02.2009 um 19:00 Uhr

Ich schreibe gleich noch was dazu - jetzt aber auf die Schnelle mal ein Link, der dir einiges erklären könnte...

http://www.br-in-aktion.de/seminar/index.php

Da geht es auch um Seminarbesuch - schau dir die Fälle einfach mal an - gleich reden wir dann weiter...

Gruß DJ

D
Dr.House

25.02.2009 um 20:24 Uhr

BR-Dummiee, ist es ein Grundlagen- oder Spezialseminar?

MfG Dr.House

B
BR-Dummiee

26.02.2009 um 02:28 Uhr

Es ist ein Spezial-Seminar und da geht es um ein sehr wichtiges Thema, wo unser Chef auch mit dem Verweis auf den 119er gemeint hat, dass dies nicht Angelegenheit des BR's wäre und ein MBR nicht angesagt wäre. Aber einschlägige Urteile und die einfachste Auslegung des 87ers weisen eindeutig auf das MBR hin. Nur will er sich nichts einfach so von seinen Untergebenen vorschreiben lassen. Da könne ja jeder kommen...

D
Dr.House

26.02.2009 um 10:56 Uhr

BR-Dummiee, dann hat Euer AG evtl. sogar recht, wenn er sagt daß nur einer fährt. Außerdem kommt es auf das Thema an. Du hast noch nichts darüber geschrieben. Es gibt Spezialseminare bei denen der AG nur freistellen muß. § 37 (7) BetrVG.

MfG Dr.House

B
BR-Dummiee

26.02.2009 um 18:09 Uhr

Dr. House....

... bitte klick mal auf die direkte Antwort ohne Forum und dann kann ich Dir auch persönlich und deutlicher schreiben worum es genau geht.....

LG

B
BR-Dummiee

26.02.2009 um 18:29 Uhr

wenn die Nachricht nicht im forum erscheinen soll, dann kann eine E-Mail-Adresse mit geschickt werden. Auf diese kann ich dann die Erläuterung geben. Hier nicht so ohne Weiteres! und von daher....

D
DonJohnson

26.02.2009 um 18:34 Uhr

Doch geht. Wenn du das hälchen aus dem Kästchen "Diesen Beitrag im Forum speichern" raus nimmst, dann erscheint es hier nicht sondern wird nur dem dessen Kästchen anklickst geschickt!

B
BR-Dummiee

26.02.2009 um 19:08 Uhr

ich weiss....... aber nochmal: hier im öffentlichen Teil kann ich den konkreten Sachverhalt nicht genauer darlegen. Gründe gibt es da gleich mehrere. Aber auch die kann ich nur persönlich genauer erklären. Denn das eine ist unteilbar mit dem anderen verbunden....

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