Seminarverweigerung
Hallo,
ich benötige wieder eure Hilfe. Darf der AG ein Seminar zum Thema "psychsiche Belastung" verweigern ? Und welches BR Mitglied darf dieses Seminar besuchen? Der AG will immer,das nur ein BR Mitglied aus dem Gremium zum Seminar fährt. Ist das Rechtens?
Danke
Community-Antworten (5)
26.04.2015 um 16:20 Uhr
Wenn der BR ein Seminar im Sinne des § 37.6 BetrVG für erforderlich angesehen hat und ein BR-Mitglied hierzu entsendet, hat der AG dies nicht zu verweigern. Da er einfach sagt "ich zahle nicht", muss der BR wohl oder übel den § 23.3 BetrVG zur Anwendung bringen.
Erforderlich begründet ist ein Seminar, wenn der BR mit zwei drei Sätzen einen unbeteiligten vernünftig denkenden Dritten (man denkt hier an einen Richter) plausibel erklären kann, warum das Seminar für die BR-Arbeit gebraucht wird.
Da die Gefährdungsbeurteilung des ArbSchG auch die Prüfung psychischer Belastungen vorsieht, und der BR bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in der Mitbestimmung ist, dürfte auch ein Seminar zu dem Thema nicht unbegründet sein.
Ergänzung: Der AG hat in so fern recht, dass nicht das ganze Gremium zu einem Spezialseminar muss. Aber je nach Umfang und Bedeutung des Themas, größe des Betriebes usw., können es auch mal zwei oder drei BRs sein.
26.04.2015 um 22:35 Uhr
Perfekt. Fehlt noch die Antwort auf die Frage, WER das Seminar besuchen darf.
Im Prinzip jedes BR-Mitglied. Auch mehrere, wenn die Situation im Betrieb (oder auch die Größe) das erforderlich macht. Guckt euch im Gremium geeignete Kandidaten aus, und dann beschließt ihr deren Teilnahme. Beschluss und Protokollauszug an den AG, nicht vergessen!
26.04.2015 um 23:31 Uhr
Protokollauszug muss natürlich nicht sein.
27.04.2015 um 09:06 Uhr
@lussil Auf einem WAF-Seminar wurde uns gesagt, dass der AG nichts dagegen machen kann, wenn zwei BRMs auf "Spezialseminare" fahren. Denn Einer kann mal Urlaub haben oder krank sein! Somit ist immer ein zweiter da.
27.04.2015 um 11:52 Uhr
Lieben Dank für eure Hilfe
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