Erstellt am 12.03.2013 um 10:31 Uhr von gironimo
mit Sicherheit die Seminaranbieter. http://www.betriebsrat.com/urteile-zur-br-schulung
Wenn Ihr vor Gericht seit, habt Ihr doch bald selbst ein "Urteil".
Erstellt am 12.03.2013 um 23:46 Uhr von Kimkakao
In diesem Urteil stellt das Bundesarbeitsgericht klar, dass die Arbeits- und Gesundheitsschutz Schulung erforderlich im Sinne von § 37 BetrVG ist. Es geht in dem Fall nur um eine Person, aber ich meine das BAG sieht die Schulung für alle BRs als erforderlich an, so wie auch BetrVG 1-3 Schulungen.
BAG:
Schulungsveranstaltungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) sind grundsätzlich i. S. des § BETRVG § 37 BETRVG § 37 Absatz VI BetrVG als erforderlich anzusehen.
BAG, Beschluß vom 15.05.1986 - 6 ABR 74/83 (LAG Düsseldorf Beschluß 12.09.1983 10 Ta BV 125/82)