Erstellt am 25.02.2009 um 16:12 Uhr von Lotte
Lohengrin,
wenn der Termin der "Einberufung" schon fest steht, würde ich dies bejahen. Wenn es aber noch völlig ungewiss ist, wann und ob eine Einberufung erfolgt, halte ich diesen Grund für keinen vertretbaren Sachgrund. Allerdings wäre es sicher auch interessant, wenn jemand nicht einberufen wird und nun mit solch einem Sachgrund bis zur Rente im Betrieb verbleibt. Womöglich nicht mal ordentlich kündbar ist... ;-))
Erstellt am 25.02.2009 um 16:18 Uhr von Lohengrin_2
@Lotte,
es war ungewiss ob eine Einberufung erfolgen würde und wird auch nicht mehr erfolgen (Ausgemustert). Allerdings gab es im Vertrag auch eine Zeitbefristung insgesamt 2 1/2 Jahre (3 x Verlängert) bis zu einer der Mitteilung von AN an AG das keine Einberufung erolgen wird.
Erstellt am 25.02.2009 um 16:30 Uhr von Lotte
Lohengrin,
da würde ich ja dem Kollegen raten, eine Klage einzureichen und die Wirksamkeit der Befristung überprüfen zu lassen, allerdings erst, wenn zwei Jahre vorbei sind.