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Sachgrundbefristung

K
KHT28
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben eine Frage zu einem aktuellen Fall aus unserem Unternehmen. Ein Mitarbeiter wurde 2 mal für jeweils 1 Jahr sachgrundlos befristet, soweit so gut. Danach hätte der AN entfristet werden müssen. Jedoch musste er sich aufgrund von Personaleinsparung eine neue Stellle innerhalb des Unternehems suchen. Auf der neuen Stelle wurde er nicht entfristet, sondern für ein knappes Jahr mit Sachgrundbefristung eingestellt. Der Grund war ein vorübergehender Arbeitskräftebedarf, weil man auf ein System wartete (in Entwicklung), mit dem die Arbeit mit weniger Personal zu schaffen ist. Nach dem knappen Jahr funktioniert das System jedoch immer noch nicht richtig und nun soll der AN noch mal 1 Jahr mit Sachgrundbefristung eingestellt bzw. verlängert werden (in der Hoffnung, dass das System in einem Jahr läuft und somit weniger Personal gebraucht wird). Ist dies aus Eurer Erfahrung zulässig oder ist es schon eher ein „Hinhalten“ / Abwälzen des Arbeitgeberrisikos? Viele Dank für Eure Meinungen Beste Grüße

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Community-Antworten (8)

P
Pickel

04.12.2017 um 23:22 Uhr

Was soll daran unrechtmäßiges Abwälzen von Risiko sein? Maßgeblich ist immer nur der Kenntnisstand bei Vertragsschliessung. Wenn der AG hat annehmen dürfen dass der Bedarf durch Automatisierung nach einem Jahr wegfällt, war die Befristung in Ordnung. Dass es bei so einem Projekt zu Verzögerungen kommt ist auch nicht wirklich ungewöhnlich. Zumal es erstmalig ist. Sollte sich aus mehreren Fällen ein Muster ergeben kann man sicherlich anfangen Ansatzpunkte auszumachen.

M
Meyman

05.12.2017 um 07:33 Uhr

Hallo. Die ganzen Angelegenheit ist im Teilzeit und Befristungsgesetz Paragraph 14 geregelt. Wenn ich TzBfG Parag. 14 Abs. 2 richtig verstanden habe, ist die Befristung nach 2 Jahren bei demselben Arbeitgeber nicht zulässig. Nach TzBfG 14 2a ist eine Befristung in den ersten 4 Jahren, bei Neugründung eines Unternehmens, bis 4 Jahren ohne Sachgrund zulässig.

E
Erbsenzähler

05.12.2017 um 08:35 Uhr

P
Pickel

05.12.2017 um 08:42 Uhr

Meyman das hast du dann falsch verstanden.

M
Meyman

05.12.2017 um 08:45 Uhr

Vielleicht klärst Du mich auf, was ich falsch verstanden habe. Ich würde mich auch bedanken :-)

P
Pickel

05.12.2017 um 10:33 Uhr

Du hast es falsch verstanden, dass nach 2 Jahren sachgrundloser Befristung keine weitere (sachgebundenen) Befristungen mehr möglich sind.

R
rsddbr

05.12.2017 um 10:35 Uhr

Die erste Antwort von Pickel ist korrekt. Die sachgundlose Befristung hat maximal 2 Jahre bestanden. Eine Befristung mit Sachgrund ist zulässig. Meines Wissens nach gibt es keine Regelung, nach der eine Befristung mit Sachgrund nicht an eine sachgrundlose Befristung anknüpfen darf.

Edit: Die zweite Antwort von Pickel ist natürlich auch korrekt, hat sich aber mit meiner zeitlich überschnitten. :)

M
Meyman

05.12.2017 um 10:52 Uhr

@Pickel habe da was überflogen. Danke

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