Teilzeit und geringfügige Beschäftigung - als Teilzeitkraft auf eine geringfüfige Stelle bewerben und eine Aufstockung der Arbeitszeit verlangen?
Hallo, ich brauche Hilfe ? Darf man als Teilzeitkraft sich auf eine geringfüfige Stelle bewerben und auf Grund als Mitarbeiter eine Aufstockung seiner Arbeitszeit verlangen (§ 9 TzBfG). Wir sind eine Klinik und haben eine GmbH, wo alle geringfügigen AN angestellt sind. In der Klinik sind wir Tarifgebunden mit den DRK Reformtarif, die GmbH ist bei der NGG tarifgebunden.
Community-Antworten (1)
25.02.2009 um 17:26 Uhr
Frank, Du darfst Dich natürlich auf die Stelle bewerben und Du darfst auch um Aufstockung Deiner Stunden bitten. Aber primär hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Der AG kann entscheiden, wie er die Arbeit mit welchen Stundenkontigenten erledigen lässt. Er kann Dir natürlich entgegen kommen und auf Deinen Vorschlag eingehen, er kann Dich aber auch vor die Entscheidung stellen, entweder das Stundenkontigent zu behalten oder als Geringfügiger (wenn Du Dich auf die Stelle bewerben würdest) zu arbeiten.
Interessant würde es, wenn der AG eine Stelle besetzen will, die ein höheres Stundenkontigent hat, als Du derzeit hast.
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