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Arbeitsverpflichtung trotz Dienstfrei?

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Vivaldi
Mrz 2020 bearbeitet

In unserer Kindertagesstätte sind wir an die Schulferien angegliedert. Das bedeutet, wir haben 60 Tage arbeitsfreie Zeit ( 30 Tage Urlaub/30 Tage Freizeit). Deshalb bekommen wir 90% unseres Gehalts (wir sind also alle - über das Jahr gesehen -Teilzeitkräfte). Hier meine Frage: Kann uns der Arbeitgeber kollektiv anweisen, am letzte Ferientag zu Teambesprechungen am Arbeitsplatz zu erscheinen? Diese Stunden werden uns als Überstunden angerechnet. Danke für Eure Antworten

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Community-Antworten (5)

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Erbsenzähler

05.03.2020 um 12:01 Uhr

Gibt es einen Betriebsrat? Gibt es zu diesem Thema eine BV oder irgendwas schriftliches?

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Pjöööng

05.03.2020 um 12:17 Uhr

Um welches Bundesland dreht es sich denn? Nordrhein-Westfalen?

Letztendlich müsste man sich anschauen wie das "In unserer Kindertagesstätte sind wir an die Schulferien angegliedert. Das bedeutet, wir haben 60 Tage arbeitsfreie Zeit ( 30 Tage Urlaub/30 Tage Freizeit)." genau geregelt ist. Wird dort nicht zwischen Urlaub und Freizeit unterschieden? (Halte ich für eher unwahrscheinlich, da das sehr zum Nachteil der Arbeitgeber wäre).

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Vivaldi

05.03.2020 um 14:03 Uhr

Wir sind in Bayern und es gibt einen BR und eine BV zur Jahresarbeitszeit.
Aber Du hast natürlich recht Pjöööng, das ganze System ist sehr kompliziert und schwer überschaubar. So bekommen wor z.B. 90% bezahlt, arbeiten aber in der Kern AZ nur ca. 85% ein --> dehalb ein Jahresarbeitszeitkonto, in dem Rahmen soll am letzten Schultag Zeit eingearbeitet werden. Danke für Eure Rückmeldungen

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Erbsenzähler

05.03.2020 um 15:57 Uhr

"Wir sind in Bayern und es gibt einen BR und eine BV zur Jahresarbeitszeit." Dann müsste der AG den BR ansprechen und eine BV oder Überstundenmeldung darüber mit ihm abschließen. Einseitig kann der AG, wenn es keine Ausnahme in der BV gibt, das nicht anordnen.

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Pjöööng

05.03.2020 um 17:50 Uhr

In Bayern hast Du richtig Glück, dort gibt es dieses Jahr 66 Ferientage, also deutlich mehr als Eure 60 Tage.

An Tagen an denen Du Urlaub gewährt bekommen hast, darf der Arbeitgeber Dich nicht einbestellen. Bei Freizeit-Tagen vermutlich schon.

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