Dienstfrei an Besprechungen wieviel Zeit darf ich aufschreiben? An und Heimfahrt
Hallo ,
meine Chefin hat mir meine Zeit mit An und Abfahrt angestrichen und um Rücksprache gebeten. Ich habe die Besprechungszeit und An und Rückfahrt auch eingerechnet. Vertraglich habe ich an diesem Tag Dienstfrei .
Darf ich nur die Besprechungszeit rechnen? Meines Wissens auch den Weg
Community-Antworten (2)
02.09.2019 um 22:45 Uhr
Hallo, Meines Wissens auch den Weg Worauf basiert denn dein Wissen?
03.09.2019 um 09:24 Uhr
Eigentlich ist nur die am Arbeitsplatz zugebrachte Zeit Arbeitszeit. Die Fahrt zur Arbeit und zurück ist, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, immer dem persönlichen Lebensbereich zuzuordnen. Wenn deine Chefin dich an einem arbeitsfreien Tag sehen will, dann kannst du sie darauf hinweisen, dass du frei hast. Eventuell kannst du etwas aushandeln, oder die Besprechung kann auf einen anderen Tag verlegt werden. Der Weg zur Arbeitsstätte ist nur dann Arbeitszeit, wenn du zu einer Betriebsversammlung in deiner Freizeit von zuhause aus anreist (§44 BetrVG). Vielleicht verwechselst du da etwas.
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