Erstellt am 24.02.2009 um 12:39 Uhr von Mona-Lisa
@SanLee,
kommt darauf an, was der AG dafür bietet!
Erstellt am 24.02.2009 um 12:42 Uhr von HF
Klar kann der BR das, aber warum??
Ihr müsst da schon genau abwägen was für Bedingungen daran hängen und was ihr als Gegenleistung bekommt, bzw. eure ganzen Kollg/innen.
Erstellt am 24.02.2009 um 13:12 Uhr von erwin
@all
BetrVG § 77 Abs. 3
Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.
Der Arbeitgeber ist in keinem Arbeitgeberverband organisiert...
es gibt also keinen TV unterstelle ich einmal, der ggf. Öffnungsklauseln enthält.