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Mitbestimmung Pflicht?

T
TB
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, hab mal 2 Fragen; bei uns erhalten die MA ab sofort monatl.Feedback-Reporting der GF; bei Nichterreichen der Sollzahlen soll der jeweilige MA unmittelbare Maßnahmen ergreifen, seine Ziele zu erreichen. Ebenfalls will die GF monatliche Zielvereinbarungen treffen. M.E.ist das doch mitbestimmungspflichtig, oder?

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Community-Antworten (1)

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pirat

24.02.2009 um 12:20 Uhr

@RB, klaro.... Der BR hat bei Zielvereinbarungen ein zwingendes, unabdingbares Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Absatz 1 Ziffer 11 BetrVG. Ziele, Zielereichungsgrad und das Verfahren der Bewertung müssen in schriftlicher Form niedergelegt werden. google mal nach...

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