2. stellvertreter wählen
unser Vorsitzender und der Stellvertreter sind beide für längere zeit erkrankt. eine Geschäftsordnung besteht leider nicht. wir sind ein 9er Gremium. ich möchte gerne den BR zusammen treten lassen und für die zeit eine 2. Vertretung wählen lassen der dann zu den Sitzungen laden kann etc. wie genau muß ich bei dieser Wahl korrekt vorgehen? vielen dank im voraus für die hilfe lg mona
Community-Antworten (5)
05.03.2020 um 08:42 Uhr
Der BR hat ein Selbstzusammentrittsrecht wenn sowohl der Vorsitzende und der Stellvertreter verhindert sind und für diesen Fall keine Regelung getroffen wurde. Dieses Recht kann von jedem BR Mitglied initiiert werden. Es gibt keine Ladung, da diese nur durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter erfolgen darf, damit gibt es auch keine Tagesordnung. Für die Gültigkeit der Beschlüsse ist es notwendig, dass ein vollständiges Gremium zusammentritt. Das bedeutet, dass auch die benötigten Ersatzmitglieder teilnehmen müssen. Für diese Sitzung bestimmt der BR durch einfache Mehrheit einen Sitzungsleiter. (Vgl. Fitting - Kommentar zum BetrVG § 29 RZ 24)
05.03.2020 um 13:01 Uhr
Wir habe für diesen Fall einen 2. SBV mit Beschluss gewählt, der die Geschäfte des BR übernimmt solange BV und SBV für längere Zeit abwesend sind.
05.03.2020 um 13:14 Uhr
Was hat denn die Schwerbehindertenvertretung jetzt hier zu suchen?
05.03.2020 um 13:15 Uhr
da SBV = Schwerbehindertenvertretung ist, nehme ich mal an, Du meintest eher SBRV, oder?
06.03.2020 um 15:57 Uhr
hallo, wie bei Dirk haben wir auch einen 2. SBRV gewählt. und ein Informationsschreiben an die GL gesendet. Nicht das die GL sagen kann "wir haben es nicht gewusst".
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